Inhaltsrichtlinien

Die Inhaltsrichtlinien auf dieser Seite müssen für alle Meldungen in den folgenden Formaten gelten:

Sexuell explizite oder anzügliche Inhalte

Wir erlauben keine Inhalte mit expliziten sexuellen Beschreibungen, die hauptsächlich dazu dienen, sexuelle Erregung zu verursachen. Wir erlauben auch keine Inhalte, die sexuell anzüglich sind. Dazu gehören Beschreibungen sexueller Handlungen, Sexspielzeug und Körperteile in Kontexten, die nicht pädagogischen, dokumentarischen, wissenschaftlichen oder faktenbasierten Zwecken dienen.

Grausame und gewaltverherrlichende Inhalte

Wir erlauben keine Inhalte, die zu Gewalt aufrufen oder diese verherrlichen. Extrem grausame oder gewaltverherrlichende Inhalte, die andere beleidigen sollen, sind ebenfalls nicht erlaubt.

Hasserfüllte Inhalte

Inhalte, die zu Gewalt oder Belästigung gegen Einzelne oder Gruppen aufgrund deren ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Behinderung, Geschlecht, Alter, Veteranenstatus, sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität aufrufen, sind unzulässig.

Gefährliche und illegale Aktivitäten

Inhalte, die gefährliche oder illegale Aktivitäten fördern oder begünstigen, sind unzulässig. Dazu gehören Selbstverletzungen wie Selbstverstümmelung, Essstörungen und Drogenmissbrauch. Wir erlauben auch keine Inhalte, mit denen Gewalt bedroht oder organisiert wird oder in denen gewalttätige Organisationen unterstützt werden.

Vulgäre Sprache

Es gibt Fälle, in denen Vulgaritäten einen journalistischen Wert haben und nicht zensiert werden sollten, z. B. Zitate von Amtsträgern und anderen journalistischen Persönlichkeiten. Die gelegentliche Verwendung vulgärer Inhalte durch die Menschen in den Nachrichten sollte jedoch mit einem Piepton überblendet werden.

Inhalte, die gesponserte Inhalte als unabhängige redaktionelle Inhalte tarnen oder falsch darstellen, sind unzulässig. Sponsorships, die unter anderem Eigentumsrechte oder Affiliate-Anteile, Zahlungen oder materielle Unterstützung umfassen, müssen für die Leser deutlich offengelegt werden. Der Sponsor darf nur dann das Hauptthema gesponserter Inhalte sein, wenn dies ausdrücklich vermerkt ist.

Irreführende Praktiken

Quellen, mit denen sich jemand als eine andere Person oder Organisation ausgibt, sowie Inhalte, in denen die Inhaberschaft oder der Hauptzweck falsch dargestellt oder verschleiert werden, sind unzulässig. Quellen, die Nutzer durch nicht authentisches oder koordiniertes Verhalten in die Irre führen, sind nicht zulässig. Dazu zählen unter anderem Quellen, die ihr Herkunftsland falsch darstellen oder verschleiern. Dazu gehören auch Quellen, die so zusammenarbeiten, dass ihre Beziehungen oder ihre redaktionelle Unabhängigkeit verschleiert oder falsch dargestellt werden.