Orte mit besonderem Privatsphärebedarf bestätigen

„Orte mit besonderem Privatsphärebedarf“ bezieht sich auf eine Kategorie von Orten, für die besondere Regeln für den Umgang mit Nutzerdaten gelten. PPPs umfassen in der Regel medizinische Einrichtungen und Dienstleistungseinrichtungen wie

  • Abtreibungskliniken
  • Einrichtungen zur Behandlung von Suchtmittelabhängigkeit
  • Kliniken für Schönheitschirurgie
  • Beratungsstellen
  • Schutzeinrichtungen für Frauen oder Männer
  • Fruchtbarkeitszentren
  • Kliniken für Gewichtsabnahme

Diese Liste ist nicht vollständig. Weitere Informationen

Google kann Ihr Google Unternehmensprofil als PPP kennzeichnen. In den meisten Fällen werden Orte mit besonderem Privatsphärebedarf in Google Maps automatisch anhand von Daten von Websites, Nutzern und Unternehmen gekennzeichnet. Sie können aber auch manuell hinzugefügt werden.

Wenn Sie wissen möchten, ob Google Ihr Unternehmensprofil als PPP kategorisiert, verwenden Sie locations.get mit der Feldmaske, um das Feld „Metadata“ abzurufen, das die folgende Struktur hat:

Metadata
{
  "hasGoogleUpdated": boolean,
  "hasPendingEdits": boolean,
  "canDelete": boolean,
  "canOperateLocalPost": boolean,
  "canModifyServiceList": boolean,
  "canHaveFoodMenus": boolean,
  "canOperateHealthData": boolean,
  "canOperateLodgingData": boolean,
  "placeId": string,
  "duplicateLocation": string,
  "mapsUri": string,
  "newReviewUri": string,
  "canHaveBusinessCalls": boolean,
  "hasVoiceOfMerchant": boolean
  "isLocationHistoryTemporary": boolean
}

Wenn das Feld „Metadata“-Objekt "isLocationHistoryTemporary" den Wert TRUE hat, bedeutet das, dass Google Maps den Ort als PPP kategorisiert hat.

Wenn Sie Feedback dazu geben möchten, ob eine Rechtspersönlichkeit als „Ort mit besonderem Privatsphärebedarf“ eingestuft werden sollte, füllen Sie bitte dieses Formular aus.