Richtlinien für die Integration der Weiterleitung für Bestellungen

Für die Integration der Weiterleitung zur Bestellung gelten die folgenden Integrationsrichtlinien.

Richtlinien für Place Actions

Damit Kunden, Händler und Partner Place Action-Links einheitlich nutzen können, müssen alle Anbieter von Place Action-Plattformen die folgenden Richtlinien einhalten:

  1. Place Action-Links müssen zu einer speziellen Landingpage für den Händler führen, nicht zur Startseite der Plattform oder anderen Seiten. Bei persönlichen Aktionen für Unternehmen mit mehreren Standorten müssen Links für ortsbezogene Aktionen zu einer speziellen Landingpage für den jeweiligen Standort von Google führen, sofern nicht aufgrund branchenspezifischer Richtlinien eine Ausnahme gilt.

  2. Nutzer, die Place Action-Links folgen, müssen die angegebene Aktion ausführen können. Bei einem Link für Bestellungen muss es dem Nutzer z. B. möglich sein, eine Bestellung aufzugeben, ohne einen Anruf zu tätigen oder eine weitere Website oder App aufzurufen.

  3. Partner müssen die Support- und Wartungsrichtlinien des Actions Centers einhalten.

Voraussetzungen für Händler

Die folgenden Kategorien sind derzeit für die Integrationen „Business Link“ und „Weiterleitung“ im Actions Center aktiviert:

  • Restaurants
  • Unternehmen, das Onlinedienste anbietet
  • Einzelhändler

Die Einhaltung dieser Richtlinie wird proaktiv überwacht. Verstöße können dazu führen, dass alle vom Plattformanbieter bereitgestellten Place Action-Links dauerhaft entfernt werden.

Richtlinien und Anforderungen für Speisekarten

Bitte lies dir die folgenden Voraussetzungen durch, bevor du mit der Integration beginnst. Partner müssen die Richtlinien für Speisekarten einhalten und die folgenden Anforderungen erfüllen, um die Integration nutzen zu können. Google behält sich das Recht vor, Menü- und Gerichtdaten so anzuzeigen, dass sie für Nutzer hilfreich sind.

Wenn die Anforderungen und Richtlinien nicht erfüllt werden, kann es dazu führen, dass die Integration, Händler oder Dienste gesperrt oder von der Plattform entfernt werden.

Richtlinien und Anforderungen

  1. Partner dürfen keine unzulässigen Informationen (Details) im Menüfeed senden, z. B. vulgäre Sprache, unzulässige Bilder, personenidentifizierbare Informationen oder von Nutzern erstellte Inhalte.
  2. Partner sollten den Menüfeed nicht verwenden, um Elemente zu teilen, die nicht zum Menü gehören, z. B. Dienstleistungen (z. B. Abholservice, Gutscheincodes usw.).
  3. Partner müssen alle erforderlichen Daten in der E2E-Menüspezifikation für Reservierungen oder in der Menüspezifikation für die Weiterleitung zur Bestellung angeben (maximale Dateigröße: 2 MB). Die technischen Anforderungen werden in der E2E-Menü-Spezifikation für Reservierungen oder in der Spezifikation für das Menü für die Weiterleitung zur Bestellung durch Markieren von Feldern als optional/erforderlich berücksichtigt.
  4. Partner sollten nur Menüpunkte angeben, die für die entsprechenden Restaurantstandorte verfügbar sind.
  5. Partner müssen für jeden Standort ein vollständiges Menü senden. Händler mit unvollständigen Menüs werden möglicherweise nicht angezeigt.
  6. Partner und Händler müssen dafür sorgen, dass die Menüs korrekt sind, und sollten sie täglich aktualisieren.
  7. Fotos von Menüpunkten müssen gut beleuchtet sein, einen Menüpunkt im Fokus zeigen, keine Personen oder andere Bilder enthalten, die keine Lebensmittel zeigen, und den Bildspezifikationen entsprechen (siehe Fotorichtlinien).
  8. Die Preise sollten pro Menüpunkt ohne Trinkgelder, Steuern oder Gebühren angegeben werden, sofern dies nicht durch lokale Gesetze und Verordnungen vorgeschrieben ist. Partner müssen die Landeswährung explizit angeben.
  9. Spezialmenüs werden unterstützt und sollten entfernt werden, wenn sie nicht mehr verfügbar sind (z. B. Menüs mit Festpreis, saisonale oder zeitlich begrenzte Angebote).