Integrationsrichtlinien für Bestellweiterleitungen

Die folgenden Integrationsrichtlinien gelten für die Integration von Bestellweiterleitungen.

Richtlinien für Place Actions

Damit Kunden, Händler und Partner Place Action-Links einheitlich nutzen können, müssen alle Anbieter von Place Action-Plattformen die folgenden Richtlinien einhalten:

  1. Place Action-Links müssen zu einer speziellen Landingpage für den Händler führen, nicht zur Startseite der Plattform oder anderen Seiten. Bei Präsenzaktionen für Unternehmen mit mehreren Standorten müssen Place Action-Links zu einer speziellen Landingpage für den jeweiligen Standort von Google führen (sofern nicht aufgrund branchenspezifischer Richtlinien anderweitig davon ausgenommen).

  2. Nutzer, die Place Action-Links folgen, müssen die angegebene Aktion ausführen können. Bei einem Link für Bestellungen muss es dem Nutzer z. B. möglich sein, eine Bestellung aufzugeben, ohne einen Anruf zu tätigen oder eine weitere Website oder App aufzurufen.

  3. Partner müssen die Support- und Wartungsrichtlinien des Actions Center einhalten.

Teilnahmevoraussetzungen für Händler

Die folgenden Kategorien sind derzeit für die Einbindung von Business Link und Redirect in Actions Center aktiviert:

  • Restaurants
  • Unternehmen, das Onlinedienstleistungen anbietet
  • Einzelhandel

Die Einhaltung dieser Richtlinie wird proaktiv überwacht. Verstöße können dazu führen, dass alle vom Plattformanbieter bereitgestellten Place Action-Links dauerhaft entfernt werden.

Richtlinie und Anforderungen an Speisekarten

Bitte lies dir die folgenden Voraussetzungen für die Integration durch, bevor du mit der Integration beginnst. Für die Integration müssen Partner die Richtlinien für Speisekarten und die folgenden Anforderungen erfüllen. Google behält sich das Recht vor, Speisekarten- und Gerichtsdaten so darzustellen, dass sie für Nutzer hilfreich sind.

Wenn die Anforderungen und Richtlinien nicht erfüllt werden, kann dies dazu führen, dass Händler oder Dienstleistungen gesperrt oder von der Plattform entfernt werden.

Richtlinie und Anforderungen

  1. Partner dürfen keine unzulässigen Informationen (siehe Details) im Menüfeed senden. Dazu gehören anstößige Sprache, unzulässige Bilder, personenidentifizierbare Informationen oder von Nutzern erstellte Inhalte.
  2. Partner dürfen den Feed auf Speisekarten nicht verwenden, um andere Artikel als die Speisekarte zu teilen, etwa Dienstleistungen (z. B. vor dem Laden, Gutscheincodes usw.).
  3. Partner müssen alle erforderlichen Daten in den Menüspezifikationen für E2E und Reservierungen oder in der Menüspezifikation für Bestellweiterleitung (maximale Dateigröße 2 MB) angeben. Die technischen Anforderungen werden in der Menüspezifikation für E2E für Reservierungen oder in der Menüspezifikation für Bestellweiterleitung behandelt, indem die Felder als optional/erforderlich gekennzeichnet sind.
  4. Partner dürfen nur Menüpunkte angeben, die für die entsprechenden Restaurantstandorte verfügbar sind.
  5. Partner müssen für jeden Standort eine vollständige Speisekarte einreichen. Händler mit unvollständigen Speisekarten können unter Umständen nicht präsentiert werden.
  6. Partner und Händler müssen dafür sorgen, dass die Speisekarten korrekt sind und täglich aktualisiert werden.
  7. Die Fotos von Speisekarten müssen gut ausgeleuchtet sein, nur einen hervorgehobenen Artikel enthalten, dürfen keine Personen oder anderen nicht zum Essen gehörenden Bilder enthalten und müssen den Bildspezifikationen entsprechen (siehe Fotorichtlinien).
  8. Die Preise sollten für jeden Artikel auf der Speisekarte und ohne Trinkgeld, Steuern oder Gebühren angegeben werden, sofern dies nicht nach lokalen Gesetzen und Verordnungen erforderlich ist. Partner müssen die Landeswährung explizit angeben.
  9. Spezialmenüs werden unterstützt und sollten entfernt werden, wenn sie nicht mehr verfügbar sind (z. B. Festpreismenüs, saisonale, zeitlich begrenzte Angebote).