Modi für die Anzeigenbereitstellung

Gemäß der Google-Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU müssen Sie Ihren Nutzern im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und im Vereinigten Königreich bestimmte Informationen offenlegen und ihre Einwilligung zu folgenden Aktivitäten einholen: Einsatz von Cookies oder anderen Formen der lokalen Speicherung, falls die Einholung der Einwilligung dafür gesetzlich vorgeschrieben ist, sowie Erhebung, Weiterleitung und Nutzung von personenbezogenen Daten für personalisierte Werbung. Die Richtlinie entspricht den Anforderungen der EU-Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation und der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Bis diese Richtlinie einhalten, müssen Publisher eine Von Google zertifizierte Plattform zur Einwilligungsverwaltung (CMP) der Google Cloud Platform, TCF-Framework wie das User Messaging Platform SDK. Nach der Einführung präsentiert die CMP Einwilligungsentscheidungen, sogenannte Zwecke, in Ihrer mobilen App.

Die Benutzeroberfläche für die Optionen zur Nutzereinwilligung wird von Google auf dem neuesten Stand gehalten. zu einer früheren Version:

Beispielbild für Einwilligungsoptionen

Folgende Anzeigentypen können ausgeliefert werden:

Personalisierte Werbung

Personalisierte Anzeigen sind Anzeigen, bei denen auf Grundlage der von Nutzern besuchten Websites oder verwendeten Apps Rückschlüsse auf deren Interessen gezogen werden. Für Google ist Werbung dann personalisiert, basieren auf zuvor gesammelten oder historischen Daten, um zu bestimmen oder Anzeigenauswahl.

Google liefert personalisierte Anzeigen aus, wenn alle der folgenden Kriterien erfüllt sind. Weitere Informationen finden Sie unter Anforderungen an personalisierte Werbung.

Legende: ✅ Einwilligung ✔ Berechtigtes Interesse
Zweck Einwilligungsentscheidung für Nutzer
Zweck 1
Zweck 2 ✔ oder ✅
Zweck 3
Zweck 4
Zweck 7 ✔ oder ✅
Zweck 9 ✔   oder   ✅
Zweck 10 ✔ oder ✅

Nicht personalisierte Anzeigen

Nicht personalisierte Anzeigen basieren nicht auf früherem Nutzerverhalten. Gemäß der Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU ist für nicht personalisierte Anzeigen weiterhin eine Einwilligung zur Verwendung von Cookies und mobilen Kennungen erforderlich.

Google liefert nicht personalisierte Anzeigen aus, wenn alle der folgenden Kriterien erfüllt sind. Gelesen Anforderungen für nicht personalisierte Anzeigen .

Legende: ✅ Zustimmung ✔ Berechtigtes Interesse 🔔 Keine Einwilligung
Zweck Einwilligungsentscheidung für Nutzer
Zweck 1
Zweck 2 ✔ oder ✅
Zweck 7 ✔ oder ✅
Zweck 9 ✔   oder   ✅
Zweck 10 ✔   oder   ✅

Eingeschränkt für Werbung geeignet

Eingeschränkte Anzeigenausrichtung sind Anzeigen, für die keine Einwilligung zur Verwendung von Cookies oder mobilen Kennungen vorliegt. Bei der eingeschränkten Anzeigenausrichtung wird nicht auf Cookies, Nutzer-IDs oder andere lokal gespeicherte Kennungen auf dem Gerät des Nutzers zugegriffen.

Google liefert Anzeigen mit eingeschränkter Ausrichtung aus, wenn alle der folgenden Kriterien erfüllt sind:

Legende: ✅ Zustimmung ✔ Berechtigtes Interesse 🔔 Keine Einwilligung
Zweck Einwilligungsentscheidung für Nutzer
Zweck 1 🚫
Zweck 2 ✔ oder ✅
Zweck 7 ✔ oder ✅
Zweck 9 ✔   oder   ✅
Zweck 10 ✔ oder ✅

Auslieferung technischer Anzeigen

Die technische Anzeigenauslieferung ist eine Lösung, mit der Anzeigen unter Einhaltung der DSGVO ausgeliefert werden können, wenn für den jeweiligen Zweck weder eine Einwilligung noch ein berechtigtes Interesse vorliegt. Die Auslieferung technischer Anzeigen basiert auf dem Sonderzweck 2 (SP2) des IAB TCF 2.0 Außerdem werden IP-Adressen für die technische Auslieferung von Anzeigen verwendet. Wenn Sie Ihre CMP so einrichten, dass sie Anzeigen für interaktive Medien bei Traffic ohne berechtigtes Interesse oder Einwilligung aufruft, wird versucht, Anzeigen für interaktive Medien bereitzustellen, die für die technische Anzeigenauslieferung geeignet sind.