Modi für die Anzeigenbereitstellung

Gemäß der Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU von Google müssen Sie Ihren Nutzern im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und im Vereinigten Königreich bestimmte Informationen offenlegen und ihre Einwilligung zu folgenden Aktivitäten einholen: Einsatz von Cookies oder anderen Formen der lokalen Speicherung, falls gesetzlich erforderlich, sowie Erhebung, Weitergabe und Nutzung personenbezogener Daten für personalisierte Anzeigen. Die Richtlinie entspricht den Anforderungen der EU-Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation und der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Zur Einhaltung dieser Richtlinie müssen Publisher eine von Google zertifizierte Plattform zur Einwilligungsverwaltung nutzen, die in das TCF-Framework eingebunden ist, z. B. das User Messaging Platform SDK. Nach der Einführung zeigt die CMP Einwilligungsoptionen, sogenannte Zwecke, in Ihrer mobilen App an.

Die Benutzeroberfläche der Einwilligungsoptionen wird von Google auf dem neuesten Stand gehalten. Hier eine frühere Version:

Beispielbild für Optionen zur Nutzereinwilligung

Folgende Anzeigentypen können ausgeliefert werden:

Personalisierte Werbung

Personalisierte Anzeigen sind Anzeigen, bei denen Rückschlüsse auf die Interessen eines Nutzers auf der Grundlage der von ihm besuchten Websites oder der verwendeten Apps gezogen werden. Für Google sind Anzeigen dann personalisiert, wenn die Anzeigenauswahl anhand von zuvor erhobenen oder Verlaufsdaten bestimmt oder beeinflusst wird.

Google liefert personalisierte Anzeigen aus, wenn alle der folgenden Kriterien erfüllt sind. Weitere Informationen finden Sie unter Anforderungen für personalisierte Anzeigen .

Legende: ✅ Einverständniserklärung ✔ Berechtigtes Interesse
Zweck Auswahl der Nutzereinwilligung
Zweck 1
Zweck 2 ✔ oder ✅
Zweck 3
Zweck 4
Zweck 7 ✔ oder ✅
Zweck 9 ✔ oder ✅
Zweck 10 ✔ oder ✅

Nicht personalisierte Anzeigen

Nicht personalisierte Anzeigen sind Anzeigen, die nicht auf früherem Nutzerverhalten basieren. Gemäß der Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU muss für nicht personalisierte Anzeigen weiterhin die Einwilligung zur Verwendung von mobilen Kennungen für Cookies eingeholt werden.

Google liefert nicht personalisierte Anzeigen aus, wenn alle der folgenden Kriterien erfüllt sind. Weitere Informationen finden Sie unter Anforderungen für nicht personalisierte Anzeigen .

Legende: ✅ Einwilligung ✔ Berechtigtes Interesse ꛭ Keine Einwilligung
Zweck Auswahl der Nutzereinwilligung
Zweck 1
Zweck 2 ✔ oder ✅
Zweck 7 ✔ oder ✅
Zweck 9 ✔ oder ✅
Zweck 10 ✔ oder ✅

Eingeschränkte Werbeunterbrechungen

Eingeschränkte Anzeigenausrichtung sind Anzeigen, bei denen der Nutzer der Verwendung von Cookies oder mobilen Kennungen nicht zugestimmt hat. Bei Anzeigen mit eingeschränkter Ausrichtung wird nicht auf Cookies, Nutzerkennungen oder andere lokal gespeicherte Speicher auf dem Gerät des Nutzers zugegriffen.

Google liefert Anzeigen mit eingeschränkter Ausrichtung aus, wenn alle der folgenden Kriterien erfüllt sind:

Legende: ✅ Einwilligung ✔ Berechtigtes Interesse ꛭ Keine Einwilligung
Zweck Auswahl der Nutzereinwilligung
Zweck 1 🚫
Zweck 2 ✔ oder ✅
Zweck 7 ✔ oder ✅
Zweck 9 ✔ oder ✅
Zweck 10 ✔ oder ✅

Technische Anzeigenauslieferung

Technische Anzeigenauslieferung ist eine Lösung zur Anzeigenauslieferung Einhaltung der DSGVO wenn keine Einwilligung und kein berechtigtes Interesse für nicht spezielle Zwecke vorhanden sind. Die technische Anzeigenauslieferung basiert auf dem IAB TCF 2.0 Special Zweck 2 (SP2) und verwendet IP-Adressen für die technische Auslieferung von Anzeigen. Wenn Sie Ihre CMP so einrichten, dass Ad Manager Zugriffe ohne berechtigtes Interesse oder Einwilligung aufgerufen werden, Ad Manager wird versucht, Anzeigen für die technische Anzeigenauslieferung auszuliefern.