Modi für die Anzeigenbereitstellung

Gemäß der Google-Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU müssen Sie Ihren Nutzern im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und im Vereinigten Königreich bestimmte Informationen offenlegen und ihre Einwilligung zu folgenden Aktivitäten einholen: Einsatz von Cookies oder anderen Formen der lokalen Speicherung, falls die Einholung der Einwilligung dafür gesetzlich vorgeschrieben ist, sowie Erhebung, Weiterleitung und Nutzung von personenbezogenen Daten für personalisierte Werbung. Die Richtlinie entspricht den Anforderungen der EU-Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation und der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Zur Einhaltung dieser Richtlinie müssen Publisher eine von Google zertifizierte Plattform zur Einwilligungsverwaltung (Consent Management Platform, CMP) verwenden, die in das TCF-Framework eingebunden ist, z. B. das User Messaging Platform SDK. Nach der Implementierung werden in der CMP in Ihrer App Einwilligungsoptionen angezeigt, die als Zwecke bezeichnet werden.

Die genaue Benutzeroberfläche für die Einwilligungsoptionen wird von Google auf dem neuesten Stand gehalten. Hier sehen Sie eine frühere Version als Referenz:

Beispielbild für Einwilligungsoptionen

Folgende Anzeigentypen können ausgeliefert werden:

Personalisierte Werbung

Personalisierte Anzeigen sind Anzeigen, bei denen auf Grundlage der von Nutzern besuchten Websites oder verwendeten Apps Rückschlüsse auf deren Interessen gezogen werden. Für Google sind Anzeigen dann personalisiert, wenn ihrer Auswahl erhobene oder Verlaufsdaten zugrunde liegen.

Google liefert personalisierte Anzeigen aus, wenn alle der folgenden Kriterien erfüllt sind. Weitere Informationen finden Sie unter Anforderungen an personalisierte Werbung.

Legende: ✅ Einwilligung      ✔ Berechtigtes Interesse
Zweck Einwilligungsentscheidung
Zweck 1
Zweck 2 ✔   oder   ✅
Zweck 3
Zweck 4
Zweck 7 ✔   oder   ✅
Zweck 9 ✔   oder   ✅
Zweck 10 ✔   oder   ✅

Nicht personalisierte Anzeigen

Nicht personalisierte Anzeigen basieren nicht auf früherem Nutzerverhalten. Gemäß der Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU ist für nicht personalisierte Anzeigen weiterhin eine Einwilligung zur Verwendung von Cookies und mobilen Kennungen erforderlich.

Google liefert nicht personalisierte Anzeigen aus, wenn alle der folgenden Kriterien erfüllt sind. Weitere Informationen finden Sie unter Anforderungen an nicht personalisierte Anzeigen.

Legende: ✅ Einwilligung      ✔ Berechtigtes Interesse      🚫 Keine Einwilligung
Zweck Einwilligungsentscheidung
Zweck 1
Zweck 2 ✔   oder   ✅
Zweck 7 ✔   oder   ✅
Zweck 9 ✔   oder   ✅
Zweck 10 ✔   oder   ✅

Eingeschränkt für Werbung geeignet

Eingeschränkte Anzeigenausrichtung bezieht sich auf Anzeigen, die ausgeliefert werden, wenn keine Einwilligung für Cookies oder Mobilgeräte-IDs vorliegt. Bei der eingeschränkten Anzeigenausrichtung wird nicht auf Cookies, Nutzer-IDs oder andere lokal gespeicherte Kennungen auf dem Gerät des Nutzers zugegriffen.

Google liefert Anzeigen mit eingeschränkter Ausrichtung aus, wenn alle der folgenden Kriterien erfüllt sind:

Legende: ✅ Einwilligung      ✔ Berechtigtes Interesse      🚫 Keine Einwilligung
Zweck Einwilligungsentscheidung
Zweck 1 🚫
Zweck 2 ✔   oder   ✅
Zweck 7 ✔   oder   ✅
Zweck 9 ✔   oder   ✅
Zweck 10 ✔   oder   ✅

Auslieferung technischer Anzeigen

Die technische Anzeigenauslieferung ist eine Lösung, mit der Anzeigen unter Einhaltung der DSGVO ausgeliefert werden können, wenn für den jeweiligen Zweck weder eine Einwilligung noch ein berechtigtes Interesse vorliegt. Die technische Anzeigenauslieferung stützt sich auf Sonderzweck 2 des IAB TCF v2.0. Bei der Auslieferung werden IP-Adressen verwendet. Wenn Sie Ihre CMP so einrichten, dass Ad Manager Traffic ohne berechtigtes Interesse oder Einwilligung aufgerufen wird, wird Ad Manager versuchen, Anzeigen auszuliefern, die für die technische Anzeigenauslieferung geeignet sind.