Neue Merchant Center-Verbindung – CSS-Compliance
Einführung und Auswirkungen auf das Geschäft
Nach dem Urteil der Europäischen Kommission (EG) im Jahr 2017 änderte Google die Darstellung der Shopping-Ergebnisse in Europa und dem Vereinigten Königreich. In Ländern, für die das Programm für Preisvergleichsportale gilt, stehen allen Preisvergleichsportalen Shopping-Anzeigen auf der allgemeinen Suchergebnisseite zur Verfügung. Google Shopping, das Preisvergleichsportal von Google, ist jetzt ein unabhängiges Rechtssubjekt und wird von Google genauso wie alle anderen Preisvergleichsportale behandelt.
Wenn Ihre Anzeigen auf Kunden ausgerichtet sind, für die das Programm für Preisvergleichsportale gilt, müssen Sie die erforderlichen UX- und technischen Anforderungen implementieren, um sicherzustellen, dass Ihre Integration Preisvergleichsportal-konform ist.
UX-Anleitung
Die Benutzeroberfläche der Plattform sollte zu Beginn des Onboardings eine Anleitung zur Verwendung des Preisvergleichsportals eines Drittanbieters enthalten. Plattformen können den unten stehenden Text in ihrer eigenen Sprache übernehmen, solange die Anleitung für den Händler verständlich ist.
Wenn Sie sich im Europäischen Wirtschaftsraum, im Vereinigten Königreich oder in der Schweiz befinden, muss Ihr Merchant Center-Konto mit einem Preisvergleichsportal verknüpft sein. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Google Merchant Center-Hilfe.
Wenn Sie über diese Anwendung ein neues Merchant Center-Konto erstellen, wird es standardmäßig mit Google Shopping, dem Preisvergleichsportal von Google, verknüpft. Sie können das mit Ihrem Konto verknüpfte Preisvergleichsportal jederzeit ändern. Weitere Informationen
Nachdem Sie Ihr Merchant Center-Konto eingerichtet haben, können Sie unser Onboarding-Tool unabhängig davon nutzen, welches Preisvergleichsportal Sie verwenden.
Technische Anleitung
Händler, die in diese Länder exportieren, können Shopping-Anzeigen und Produkteinträge nur über ein oder mehrere Preisvergleichsportale ihrer Wahl schalten (einschließlich Google Shopping). Preisvergleichsportale können Produktdaten und Kampagnen im Namen des Händlers verwalten oder Tools bereitstellen, mit denen Händler ihre eigenen Daten und Kampagnen selbst verwalten können.
Ihre Händler, die auf diese Länder ausgerichtet sind, müssen mindestens ein Preisvergleichsportal auswählen, um Produktdaten für die Teilnahme an Shopping-Anzeigen oder kostenlosen Produkteinträgen auf der allgemeinen Suchergebnisseite von Google bereitzustellen. Außerdem können sie mehrere Preisvergleichsportale gleichzeitig verwenden (einschließlich Google Shopping).
Die Merchant Center-Integration muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
- Erstellung neuer Merchant Center-Konten unterstützen (siehe unten)
- Bestehende Merchant Center-Konten unterstützen (siehe unten)
- Branding-Richtlinien für Meet (siehe unten)
- Anleitungen für Werbung mithilfe von Preisvergleichsportalen bereitstellen (siehe Abschnitt „Richtlinien zur Nutzererfahrung“)
Neue Merchant Center-Konten
Wenn Sie ein neues Merchant Center-Konto für Ihr Mehrfachkundenkonto erstellen, wird das Konto automatisch mit Google Shopping verknüpft. Google Shopping ist die standardmäßige Preisvergleichseinstellung für Merchant Center-Konten. Der Händler muss die Möglichkeit haben, sein Preisvergleichsportal zu ändern. Weitere Informationen zu diesen Informationen finden Sie hier.
Plattform-Branding
Bitte beachten Sie diese Branding-Anforderungen, damit Ihre Integration den Richtlinien entspricht.
Integrationsbenennung:
Der Begriff „Google Shopping“ (oder ähnliche Varianten wie „Google Shopping-Lösungen“) darf in Ländern des EWR, des Vereinigten Königreichs und der Schweiz nicht in Integrations-Branding oder Begleitmaterialien verwendet werden: Im EWR, im Vereinigten Königreich und in der CH bezieht sich Google Shopping auf das Preisvergleichsportal von Google und nicht auf bezahlte Anzeigen.
Bei Integrationen, die gemeinsam mit Google erstellt wurden:Sie können „Google“ als erstes Wort im Namen verwenden, z. B. „Google Merchant-Programme“. Eine solche Verwendung muss von Google lizenziert und vorab genehmigt werden. Weitere Informationen finden Sie unten.
Bei Integrationen, die nicht gemeinsam mit Google erstellt wurden:Verwenden Sie „Google“ nicht als erstes Wort im Namen oder in einer Weise, die andeutet, dass die Erweiterung von Google stammt. Sie können „Google“ als Referenz verwenden, um zu beschreiben, dass Ihre Erweiterung für Google bestimmt ist oder mit Google zusammenarbeitet, z. B. „[Ihre Marke] Integration für Google“.
Beispiele für geeignete Namen: Wenden Sie sich an Ihre Google-Ansprechpartner, um Alternativen zu erhalten.
Für gemeinsam erstellte Integrationen:
- Google für Händler
- Google-Programme
- Google-Händlerprogramme
- Retail-Programme von Google
Für alle zusätzlichen Plattformen (einschließlich der Plattformen, die gemeinsam mit Google erstellt wurden):
- Integration für Google
- [Your Brand] Integration für Google
- Integration mit Google
- [Your Brand] Integration mit Google
- Marketing auf Google
- Marketing mit Google
Verwendung des Google-Logos:
Für gemeinsam erstellte Integrationen:Die Verwendung des offiziellen Google-Logos ist zulässig. Eine solche Verwendung muss von Google lizenziert und vorab genehmigt werden. Weitere Informationen finden Sie unter Google-Markenrichtlinien für Logos und Marken.
Für zusätzliche Plattformen, auf denen die Integration nicht gemeinsam mit Google entwickelt wurde: Verwenden Sie das Google-Logo nicht so, dass der Eindruck entsteht, dass Google die App entwickelt hat. Es muss klar sein, dass der Partner die App entwickelt und nicht Google.
Sprache der Website:
Sprache auf der Integrationswebsite (sowohl von Google als auch der des Partners): Die Botschaft auf der Website sollte ebenfalls den vorherigen Richtlinien entsprechen. So sollte beispielsweise eine Verwechslung mit Google Shopping als Preisvergleichsportal vermieden werden und bei Bedarf sollten stattdessen „Shopping-Anzeigen“ verwendet werden.