Richtlinien für die Integration von Weiterleitungen für Termine

Damit Kunden, Händler und Partner Place Action-Links einheitlich nutzen können, müssen alle Anbieter von Plattformen für die Weiterleitung zu Terminen die folgenden Richtlinien einhalten:

  1. Bei Unternehmen mit mehreren Standorten: Die Place Action-Links müssen zu einer Landingpage des Händlers führen, auf der der Standort und die Adresse der Filiale bzw. des Geschäfts im oberen Bereich sichtbar sind.
  2. Nutzer, die Place Action-Links folgen, müssen die angegebene Aktion ausführen können. Bei einem Link für Bestellungen muss es dem Nutzer z. B. möglich sein, eine Bestellung aufzugeben, ohne einen Anruf zu tätigen oder eine weitere Website oder App aufzurufen.
  3. Partner müssen die Support- und Wartungsrichtlinien für das Actions Center einhalten.

Anforderungen an Landingpages

  1. Die Landingpage muss für den ersten Schritt des Buchungsvorgangs vorausgewählt sein und buchbare Dienstleistungen im sichtbaren Bereich enthalten. Wenn die verfügbaren Dienstleistungen von wichtigen Variablen abhängen (z.B. eine Hausreparatur, für die ein Postleitzahlcode erforderlich ist, oder Dienstleistungen, die von der Marke eines Fahrzeugs oder der Rasse eines Haustiers abhängen), werden Anfragen zu diesen Variablen möglicherweise als erster Schritt angezeigt.
  2. Die Landingpage darf nicht die Startseite des Plattformanbieters oder eine andere Seite sein.
  3. Der erste Schritt der Landingpage mit Deeplink darf keine Anmeldeseite sein, auf der Nutzer erst weiterbuchen können, wenn sie sich anmelden oder ein Konto erstellen.
  4. Der erste Schritt der Landingpage mit Deeplink darf keine Bezahlschranke sein, bei der Nutzer die angebotenen Dienste und die zugehörigen Metadaten nur sehen können, wenn sie Zahlungsdetails angeben.

Qualität der Inhalte

  1. Dienstnamen sollten den angebotenen Dienst widerspiegeln und dürfen keine Dienstmetadaten wie Preis und Beschreibung enthalten.
  2. Place Action-Links auf Dienstebene müssen zu einer speziellen Landingpage für die Dienstleistungen führen. Die Landingpage muss für die entsprechenden Dienste vorab ausgewählt werden.
  3. Plattformanbieter müssen Metadaten zu Diensten (Preis, Dauer, Beschreibung, Kategorie) freigeben, wenn die Informationen auf der Website des Plattformanbieters verfügbar sind. Die angegebenen Informationen müssen mit den Angaben auf der Website des Plattformanbieters übereinstimmen.
  4. Plattformanbieter müssen alle buchbaren Dienstleistungen für einen Händler hochladen, die auf ihrer Plattform unterstützt werden.
  5. Alle Entitäten und zugehörigen Metadaten müssen den standardmäßigen Inhaltsrichtlinien für Suchfunktionen entsprechen.
  6. Aktionslinks dürfen Nutzer nur zu Terminen mit lizenzierten, vertrauenswürdigen Anbietern weiterleiten.

Attribution

Auf Händler-Dashboards müssen Partner die Quelle von Buchungen, die über die Weiterleitung zu Terminen erfolgen, als Google oder Google Unternehmensprofil angeben.