Modi für die Anzeigenbereitstellung

Gemäß der Google-Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU müssen Sie Ihren Nutzern im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und im Vereinigten Königreich bestimmte Informationen offenlegen und ihre Einwilligung zur Verwendung von Cookies oder anderen lokalen Speicherverfahren, sofern gesetzlich erforderlich, sowie für das Erheben, Weitergeben und Verwenden personenbezogener Daten für personalisierte Anzeigen einholen. Die Richtlinie entspricht den Anforderungen der EU-Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation und der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Zur Einhaltung dieser Richtlinie müssen Publisher eine von Google zertifizierte Plattform zur Einwilligungsverwaltung (Consent Management Platform, CMP) verwenden, die in das TCF-Framework eingebunden ist, z. B. das User Messaging Platform SDK. Nach der Implementierung werden in der CMP in Ihrer App Einwilligungsoptionen angezeigt, die als Zwecke bezeichnet werden.

Die genaue Benutzeroberfläche für die Einwilligungsoptionen wird von Google auf dem neuesten Stand gehalten. Hier sehen Sie eine frühere Version als Referenz:

Beispielbild für Einwilligungsoptionen

Folgende Anzeigentypen können ausgeliefert werden:

Personalisierte Werbung

Personalisierte Anzeigen sind Anzeigen, bei denen auf Grundlage der von Nutzern besuchten Websites oder verwendeten Apps Rückschlüsse auf deren Interessen gezogen werden. Für Google sind Anzeigen dann personalisiert, wenn zuvor erhobene oder Verlaufsdaten die Anzeigenauswahl bestimmen oder beeinflussen.

Google liefert personalisierte Anzeigen aus, wenn alle der folgenden Kriterien erfüllt sind. Weitere Informationen finden Sie unter Anforderungen an personalisierte Anzeigen.

Legende: ✅ Einwilligung      ✔ Berechtigtes Interesse
Zweck Einwilligungsentscheidung
Zweck 1
Zweck 2 ✔   oder   ✅
Zweck 3
Zweck 4
Zweck 7 ✔ oder ✅
Zweck 9 ✔ oder ✅
Zweck 10 ✔   oder   ✅

Nicht personalisierte Anzeigen

Nicht personalisierte Anzeigen basieren nicht auf früherem Nutzerverhalten. Gemäß der Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU ist für nicht personalisierte Anzeigen weiterhin eine Einwilligung zur Verwendung von Cookies und mobilen Kennungen erforderlich.

Google liefert nicht personalisierte Anzeigen aus, wenn alle der folgenden Kriterien erfüllt sind. Weitere Informationen finden Sie unter Anforderungen an nicht personalisierte Anzeigen.

Legende: ✅ Einwilligung      ✔ Berechtigtes Interesse      🚫 Keine Einwilligung
Zweck Einwilligungsentscheidung
Zweck 1
Zweck 2 ✔   oder   ✅
Zweck 7 ✔ oder ✅
Zweck 9 ✔ oder ✅
Zweck 10 ✔   oder   ✅

Eingeschränkt für Werbung geeignet

Eingeschränkte Anzeigenausrichtung: Bei der eingeschränkten Anzeigenausrichtung werden Anzeigen ausgeliefert, wenn keine Einwilligung für die Verwendung von Cookies oder Mobilgeräte-IDs vorliegt. Bei der eingeschränkten Anzeigenausrichtung wird nicht auf Cookies, Nutzer-IDs oder andere lokal gespeicherte Kennungen auf dem Gerät des Nutzers zugegriffen.

Google liefert Anzeigen mit eingeschränkter Ausrichtung aus, wenn alle der folgenden Kriterien erfüllt sind:

Legende: ✅ Einwilligung ✔ Berechtigtes Interesse 🔔 Keine Einwilligung
Zweck Einwilligungsentscheidung
Zweck 1 🚫
Zweck 2 ✔   oder   ✅
Zweck 7 ✔ oder ✅
Zweck 9 ✔ oder ✅
Zweck 10 ✔ oder ✅

Auslieferung technischer Anzeigen

Die technische Anzeigenauslieferung ist eine Lösung, mit der Anzeigen unter Einhaltung der DSGVO ausgeliefert werden können, wenn keine Einwilligung und kein berechtigtes Interesse für nicht spezielle Zwecke vorhanden sind. Die technische Anzeigenauslieferung stützt sich auf Sonderzweck 2 des IAB TCF v2.0. Bei der Auslieferung werden IP-Adressen verwendet. Wenn Sie Ihre CMP so einrichten, dass AdMob Traffic ohne berechtigtes Interesse oder Einwilligung aufgerufen wird, versucht AdMob, für die Auslieferung geeignete Anzeigen auszuliefern.