Bestellen von End-to-End-Actions Center-Händlerabgleich und -Tests

An Ihr Inventar anpassen

Die Inventaranzeige ist Ihr Einstiegspunkt, um das gesamte Inventar, das im Actions Center eingereicht wurde, zusammen mit seinem Abgleichsstatus anzusehen.

Was ist Abgleich?

Mithilfe des Abgleichs stellen Sie sicher, dass Inventar Nutzern an den richtigen Standorten angezeigt wird. Eine Übereinstimmung ist die Verbindung zwischen der Übereinstimmungseingabe, den von Ihnen bereitgestellten Informationen, die für den Abgleich verwendet werden (in der Regel Informationen wie Händlername, Adresse, geografische Koordinaten, Telefonnummer und URL), und der Übereinstimmungsausgabe (normalerweise ein Google-Eintrag wie ein Unternehmensprofil).

Das gesamte Inventar, das dieselbe Übereinstimmungseingabe verwendet, hat auch dieselbe Übereinstimmungsausgabe. Wenn also eine Übereinstimmung für ein Inventarelement geändert wird, wird das restliche Inventar, das diese Übereinstimmungseingabe verwendet, ebenfalls aktualisiert. Wenn Sie die Übereinstimmung ändern, wird im Actions Center das gesamte Inventar aufgelistet, das von der Änderung betroffen sein würde.

In der Inventaranzeige wird in der Spalte „Übereinstimmung“ der Zuordnungsstatus (Ja oder Nein) für jedes Inventarelement angezeigt.

Übereinstimmungen ansehen oder ändern

Spiel ansehen

Wenn Sie die Zuordnung ansehen oder aktualisieren möchten, öffnen Sie die Inventaranzeige und klicken Sie auf die Spalte mit dem Abgleichsstatus des betreffenden Artikels, um das entsprechende ausblendbare Fenster zu öffnen. Die aktuelle Übereinstimmung (falls eine Übereinstimmung gefunden wurde) wird oben im ausblendbaren Fenster angezeigt. Sie können prüfen, ob die aktuelle Zuordnung der richtige Eintrag ist. Klicken Sie dazu auf die Front-End-Oberfläche für diesen Eintrag.

Zuordnung ändern

Sie können die Übereinstimmung ändern, indem Sie im Abschnitt "Weitere empfohlene Keyword-Optionen" die entsprechende Keyword-Option auswählen. Nachdem Sie Ihre Auswahl getroffen haben, klicken Sie unten im entsprechenden ausblendbaren Fenster auf Speichern, damit die Änderung wirksam wird.

Keyword-Option vorschlagen

Falls im Abgleichstool des Partner-Portals der richtige Eintrag nicht als Option angezeigt wird, das Unternehmen jedoch über einen Eintrag auf Google Maps verfügt, können Sie mit diesem Tool einen Eintrag vorschlagen.

Anforderungen an die Übereinstimmung

Der eingereichte Eintrag muss alle Richtlinien und Kriterien für das Actions Center erfüllen. Prüfe die Teilnahmevoraussetzungen für Händler und alle anderen Richtlinien, die für deine Integration relevant sind. Letztlich sind Sie dafür verantwortlich, dass Händlerübereinstimmungen korrekt und richtlinienkonform sind.

Falls die Informationen, die Sie in Ihren Feeds bereitstellen, nicht mit den Angaben im Google Maps-Eintrag übereinstimmen, müssen Sie die falschen Informationen korrigieren:

  • Wenn die Feedinformationen falsch sind, müssen Sie sie aktualisieren.
  • Wenn die Informationen im Google Maps-Eintrag falsch sind, muss der Händler die Informationen aktualisieren.
    • Sie können auch auf Google Maps eine Änderung vorschlagen. Es wird jedoch empfohlen, dass der Händler stattdessen seinen Eintrag aktualisiert.

Sie müssen sicherstellen, dass die Informationen in Ihren Feeds mit den Informationen im Google Maps-Eintrag übereinstimmen (und beide korrekt sind), bevor Sie die Zuordnung im Partner-Portal vorschlagen.

Anforderungen an Google Maps-URLs

Damit Sie dieses Tool verwenden können, muss die URL die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Beginnen Sie Ihre Suche in Google Maps, um die richtige URL zu ermitteln. Es ist falsch, mit der Google Suche zu beginnen und dann Google Maps einzugeben. Möglicherweise wird eine URL zurückgegeben, die mit diesem Tool nicht kompatibel ist. Wenn die URL falsch ist, wird der folgende Fehler zurückgegeben: „Ungültige URL – siehe Dokumentation zu URL-Anforderungen“
  • Die URL führt zu einem gültigen Unternehmenseintrag in Google Maps.
  • Es muss sich um die vollständige URL des Google Maps-Eintrags handeln. Kurz-URLs und Links zu Google-Suchergebnissen werden nicht unterstützt.

Beispiel für unterstützte Links

Beispiel für nicht unterstützte Links

Der Eintrag muss allen Actions Center-Richtlinien entsprechen, korrekt zugeordnet sein und sich auf ein Land beziehen, für das Ihre Integration aktiviert ist. Sie können keine URL für einen Eintrag einreichen, der bereits als Option auf dem Zuordnungsbildschirm angezeigt wird.

Google Maps-URL vorschlagen

Sie können eine Google Maps-URL vorschlagen, indem Sie die Inventaranzeige aufrufen und das entsprechende ausblendbare Fenster für das Inventar öffnen. Wählen Sie im Abschnitt „Weitere empfohlene Keyword-Optionen“ die Option zum Angeben einer Karten-URL zum Anzeigen eines Eingabefelds aus. Geben Sie die Google Maps-URL in das Eingabefeld ein. Diese muss den URL-Anforderungen von Google Maps entsprechen. Klicken Sie dann unten im entsprechenden ausblendbaren Fenster auf die Schaltfläche Speichern .

Automatische Übereinstimmung

Google versucht automatisch, den richtigen Eintrag anhand der von Ihnen bereitgestellten Informationen zu identifizieren und zuzuordnen. Die Übereinstimmung wird kontinuierlich ausgewertet, um die beste Übereinstimmung zu ermitteln. Im Laufe dieses Prozesses kann sich die Übereinstimmung ändern. Daher ist es für Partner wichtig, ihre Inventarübereinstimmungen kontinuierlich zu beobachten und zu aktualisieren.

Alle im Actions Center durchgeführten Zuordnungsaktivitäten werden vom automatischen Matcher berücksichtigt. Die automatische Zuordnung ändert keine manuell erstellten Übereinstimmungen, solange sich die eingegebenen Informationen (wie Händlername, Adresse, Telefonnummer und URL) nicht ändern und der Google-Brancheneintrag, dem sie zugeordnet wurde, sich nicht ändert.

Google bietet diese Möglichkeit zur Unterstützung der Partnerzuordnung an. Letztendlich liegt die Zuordnung jedoch in der Verantwortung des Partners. Falls der richtige Eintrag nicht automatisch als Option im Actions Center angezeigt wird, das Unternehmen jedoch über einen Eintrag in Google Maps verfügt, können Sie die Google Maps-URL verwenden, um einen Eintrag vorzuschlagen.

Keyword-Optionen verwalten

Alle Keyword-Optionen, ob durch die automatische Zuordnung erstellt oder über eine Google Maps-URL vorgeschlagen, sind standardmäßig aktiviert. Nur aktivierte Übereinstimmungsoptionen können für den Abgleich verwendet werden. Wenn eine Übereinstimmungsoption deaktiviert ist, kann sie nicht als aktuelle Übereinstimmung ausgewählt werden und wird von der automatischen Erstellung nicht berücksichtigt. Das Deaktivieren von Übereinstimmungsoptionen, die für Ihr Inventar nicht relevant sind, hat sich als Best Practice bewährt, um sicherzustellen, dass das automatische Abgleichtool diese Abgleichsoption in Zukunft für diese spezielle Übereinstimmungseingabe nicht berücksichtigt.

Um eine Abgleichsoption zu aktivieren oder zu deaktivieren, klicken Sie unten im ausblendbaren Fenster auf die Schaltfläche „Verwalten“.

  • Alle Übereinstimmungsoptionen mit einem grünen „Mag ich“-Symbol sind aktiviert
  • Alle Keyword-Optionen mit einem roten „Mag ich nicht“-Symbol sind deaktiviert.

Um eine Übereinstimmungsoption zu aktualisieren, wählen Sie entweder das grüne "Mag ich"-Symbol oder das rote "Mag ich nicht"-Symbol aus und klicken Sie auf "Speichern".

  • Es kann jeweils nur eine Keyword-Option aktualisiert werden. Sie können mehrere Keyword-Optionen aktualisieren, indem Sie diese Schritte für jede Option wiederholen.
  • In einem Bestätigungsfenster werden alle anderen Inventarelemente angezeigt, die von dieser Änderung betroffen sind. Das gesamte Inventar, für das dieselben Übereinstimmungseingabedaten verwendet werden, ist betroffen.
  • Der Auto-Matcher wird noch einmal ausgeführt, nachdem die Änderungen gespeichert wurden. Die aktuelle Zuordnung kann sich ändern, insbesondere wenn sie deaktiviert ist.
  • Das Deaktivieren einer Abgleichsoption gilt nur für diese bestimmte Übereinstimmungseingabe. Wenn Informationen unter Übereinstimmungseingabe geändert werden, werden Deaktivierungsaktionen nicht für die neuen Informationen unter Übereinstimmungseingabe übernommen.