End-to-End-Aktionen – Händlerabgleich und -tests

Inventar abgleichen

In der Inventaranzeige können Sie sich alle im Actions Center eingereichten Inventarelemente mit dem jeweiligen Zuordnungsstatus ansehen.

Was ist Abgleich?

Durch den Abgleich sorgen Sie dafür, dass das Inventar Nutzern an den richtigen Standorten angezeigt wird. Eine Übereinstimmung ist die Verbindung zwischen dem Übereinstimmungs-Input, den von Ihnen bereitgestellten Informationen, die für die Übereinstimmung verwendet werden (in der Regel Informationen wie Händlername, Adresse, geografischer Koordinaten, Telefonnummer und URL), und dem Übereinstimmungs-Output (in der Regel ein Google-Eintrag wie ein Unternehmensprofil).

Alle Inventarelemente mit derselben Abgleichs-Eingabe haben dieselbe Abgleichs-Ausgabe. Das bedeutet, dass bei einer Änderung einer Übereinstimmung für ein Inventar auch alle anderen Inventarelemente aktualisiert werden, für die dieser Abgleich verwendet wird. Wenn Sie die Übereinstimmung ändern, wird im Aktionscenter das gesamte Inventar aufgeführt, das von der Änderung betroffen wäre.

In der Spalte „Übereinstimmend“ der Inventardatenansicht wird der Abgleichsstatus (ja oder nein) für jedes Inventarelement angezeigt.

Übereinstimmung ansehen oder ändern

Übereinstimmung ansehen

Wenn Sie die Zuordnung ansehen oder aktualisieren möchten, öffnen Sie die Inventardatenbank und klicken Sie bei dem Artikel, den Sie zuordnen möchten, auf die Spalte „Zuordnungsstatus“, um das entsprechende Ausklappfenster zu öffnen. Die aktuelle Übereinstimmung (falls vorhanden) wird oben im Ausklappfenster angezeigt. Sie können prüfen, ob es sich bei der aktuellen Übereinstimmung um den richtigen Eintrag handelt, indem Sie zum Frontend für diesen Eintrag wechseln.

Zuordnung ändern

Wenn Sie die Keyword-Option ändern möchten, wählen Sie im Bereich „Weitere empfohlene Keyword-Optionen“ die entsprechende Option aus. Klicken Sie nach der Auswahl unten im entsprechenden Ausklappfenster auf „Speichern“, damit die Änderung wirksam wird.

Keyword-Option vorschlagen

Wenn der richtige Eintrag im Zuordnungstool des Partner-Portals nicht als Option angezeigt wird, das Unternehmen aber einen Eintrag in Google Maps hat, können Sie mit diesem Tool einen Eintrag vorschlagen.

Anforderungen für die Zuordnung

Der eingereichte Eintrag muss alle Richtlinien und Kriterien für das Actions Center erfüllen. Lies dir die Teilnahmevoraussetzungen für Händler und alle anderen Richtlinien durch, die für deine Integration relevant sind. Letztendlich musst du sicherstellen, dass Händler richtig zugeordnet sind und alle Anforderungen erfüllen.

Wenn die Angaben in deinen Feeds nicht mit dem Google Maps-Eintrag übereinstimmen, musst du die falschen Informationen korrigieren:

  • Sind die Informationen in den Feeds falsch, aktualisiere sie dort.
  • Falsche Informationen im Google Maps-Eintrag müssen vom Händler geändert werden.
    • Du kannst auch eine Änderung in Google Maps vorschlagen, aber besser ist es, wenn der Händler seinen Eintrag selbst aktualisiert.

Du musst sicherstellen, dass die Informationen in deinen Feeds mit denen im Google Maps-Eintrag übereinstimmen (und beide richtig sind), bevor du den Eintrag im Partner-Portal vorschlägst.

Anforderungen an Google Maps-URLs

Damit Sie dieses Tool verwenden können, muss die URL die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Suche direkt in Google Maps, um die richtige URL zu ermitteln. Beginne nicht in der Google Suche und wechsele von dort zu Google Maps. Dabei kann eine URL zurückgegeben werden, die nicht mit dem Tool kompatibel ist. Bei falschen URLs wird der folgende Fehler zurückgegeben: „Ungültige URL – siehe Dokumentation zu den URL-Anforderungen“
  • Die URL muss auf einen gültigen Brancheneintrag in Google Maps verweisen.
  • Es muss sich um die vollständige URL des Google Maps-Eintrags handeln. Kurz-URLs und Links zu Google-Suchergebnissen werden nicht unterstützt.

Beispiel für unterstützte Links

Beispiel für nicht unterstützte Links

Der Eintrag muss allen Richtlinien für das Actions Center entsprechen, richtig zugeordnet sein und sich auf ein Land beziehen, in dem deine Integration aktiviert ist. URLs für Einträge, die bereits als Option auf dem Bildschirm für die Zuordnung angezeigt werden, können nicht eingereicht werden.

Google Maps-URL vorschlagen

Sie können eine Google Maps-URL vorschlagen, indem Sie die Inventardatenbank aufrufen und das entsprechende Ausklappfenster für das Inventar öffnen. Wählen Sie im Abschnitt „Weitere empfohlene Abgleichsoptionen“ die Option aus, um eine Maps-URL anzugeben, über die ein Eingabefeld angezeigt wird. Geben Sie die Google Maps-URL in das Eingabefeld ein (sie muss den Anforderungen für Google Maps-URLs entsprechen) und klicken Sie unten im entsprechenden Ausklappfenster auf die Schaltfläche „Speichern“.

Automatische Übereinstimmung

Google versucht automatisch, anhand der von Ihnen angegebenen Informationen den richtigen Eintrag zu identifizieren und zuzuordnen. Die Übereinstimmung wird kontinuierlich bewertet, um die beste Übereinstimmung zu ermitteln. Im Rahmen dieses Prozesses kann sich die Übereinstimmung ändern. Daher ist es wichtig, dass Partner ihre Inventarübereinstimmungen kontinuierlich überwachen und aktualisieren.

Alle Abgleichsaktivitäten im Actions Center werden vom automatischen Abgleich berücksichtigt. Die automatische Abgleichsfunktion ändert keine manuell vorgenommenen Übereinstimmungen, solange sich die Eingabeinformationen (z. B. Name des Händlers, Adresse, Telefonnummer und URL) und der Google Unternehmenseintrag, mit dem sie abgeglichen wird, nicht ändern.

Google stellt diese Funktion zur Verfügung, um Partnern bei der Zuordnung zu helfen. Letztendlich liegt die Zuordnung jedoch in der Verantwortung des Partners. Wenn der richtige Eintrag nicht automatisch als Option im Actions Center angezeigt wird, das Unternehmen aber einen Eintrag bei Google Maps hat, können Sie über die Google Maps-URL einen Eintrag vorschlagen.

Abgleichsoptionen verwalten

Alle Abgleichsoptionen, unabhängig davon, ob sie durch automatisches Abgleich oder über eine Google Maps-URL vorgeschlagen wurden, sind standardmäßig aktiviert. Für den Abgleich können nur aktivierte Abgleichsoptionen verwendet werden. Wenn eine Abgleichsoption deaktiviert ist, kann sie nicht als aktueller Abgleich festgelegt werden und wird vom automatischen Abgleich nicht berücksichtigt. Es empfiehlt sich, Abgleichoptionen zu deaktivieren, die für Ihr Inventar nicht relevant sind. So wird sichergestellt, dass der automatische Abgleich diese Option in Zukunft nicht mehr für den entsprechenden Abgleicheingang berücksichtigt.

Wenn Sie eine Abgleichoption aktivieren oder deaktivieren möchten, klicken Sie unten im Ausklappfenster für den Abgleich auf die Schaltfläche „Verwalten“.

  • Alle Übereinstimmungsoptionen mit einem grünen Häkchen sind aktiviert.
  • Alle Übereinstimmungsoptionen mit einem roten Symbol für die Ablehnung sind deaktiviert.

Wenn Sie eine Übereinstimmungsoption aktualisieren möchten, wählen Sie entweder das grüne Symbol „Mag ich“ oder das rote Symbol „Mag ich nicht“ aus und klicken Sie auf „Speichern“.

  • Es kann jeweils nur eine Abgleichsoption aktualisiert werden. Sie können mehrere Abgleichsoptionen aktualisieren, indem Sie diese Schritte einmal pro Abgleichsoption wiederholen.
  • In einem Bestätigungsmodal werden alle anderen Inventarelemente angezeigt, die von dieser Änderung betroffen sind. Alle Inventarelemente, die dieselben Abgleichsinformationen haben, sind davon betroffen.
  • Der automatische Abgleich wird nach dem Speichern der Änderungen noch einmal ausgeführt. Beachten Sie, dass sich die aktuelle Übereinstimmung ändern kann, insbesondere wenn sie deaktiviert ist.
  • Wenn Sie eine Abgleichoption deaktivieren, gilt dies nur für die Übereinstimmung. Wenn Informationen zu Abgleichsinput geändert werden, werden Deaktivierungsaktionen nicht auf die neuen Informationen zu Abgleichsinput übertragen.