Google Analytics SDK und Richtlinie zur User-ID-Funktion

Die folgenden Richtlinien gelten für alle Anwendungen, die das Google Analytics- Property-SDKs und/oder User-ID-Funktion:

  • Sie müssen alle Rechte zur Nutzung dieses Dienstes haben, einschließlich der erforderlichen Genehmigungen des Rechteinhabers für die Daten, die Sie mithilfe von die Plattform und die Rechteinhaber des jeweiligen Google Analytics-Kontos Konten.
  • Sie sind verpflichtet, Ihre Endnutzer ordnungsgemäß über die Implementierungen und die Sie nutzen, einschließlich Hinweisen dazu, welche Daten die Sie über Google Analytics sammeln, und ob diese Daten mit mit anderen Daten über die Endanwendenden vergleichen. Holen Sie die Einwilligung von Ihrem oder ihnen auf andere Weise die Möglichkeit geben, die Implementierungen und Funktionen, die Sie nutzen.
  • Wenn Sie Google Analytics-Werbefunktionen mit einem SDK implementieren, wie Zielgruppenberichte oder Remarketing, müssen Sie die Richtlinie für Google Analytics-Werbefunktionen sowie zu Google Play Programmrichtlinien für Entwickler und alle anderen anwendbaren Richtlinien.
  • Sie dürfen keine Daten hochladen, anhand derer Google ein (z. B. bestimmte Namen, Sozialversicherungsnummern, E-Mail-Adressen, oder ähnliche Daten) oder Daten, die eine bestimmte Gerät (z. B. eine eindeutige Gerätekennung, falls eine solche Kennung nicht Zurücksetzen).
  • Sie dürfen keine authentifizierte und nicht authentifizierte Sitzungen von Ihre Endnutzer, es sei denn, die Endnutzer haben einer solchen Aktivität zugestimmt und ist eine solche Zusammenführung nach den anwendbaren Gesetzen und Vorschriften zulässig.

Verstöße gegen diese Richtlinie können zur Kündigung Ihres Google Analytics-Kontos führen. Konten und dem Verlust Ihrer Google Analytics-Daten.