Auf der Seite Rechtliche Anforderungen können Sie die Überprüfung und andere Zertifizierungsschritte durchführen, um sicherzustellen, dass Ihre Integrationen alle anwendbaren Kriterien erfüllen. Diese Seite richtet sich nur an Partner mit einer End-to-End-Integration mit aktivierten Zahlungen.
Zahlungsprofil mit Ihrem Konto verknüpfen
Du musst das Zahlungsprofil deiner Organisation mit deinem Integrationskonto verknüpfen. Wenn Sie diesen Schritt ausführen, werden alle bereits vorhandenen Zahlungsprofile angezeigt, auf die Sie Zugriff haben. Unterschiedliche Nutzer können unterschiedliche Profile auswählen, je nachdem, auf welche Funktionen sie Zugriff haben. Daher benötigen Sie möglicherweise eine bestimmte Person aus Ihrer Organisation, um diesen Schritt auszuführen.
Bestätigung der Telefonnummer
Um eine positive Nutzererfahrung zu gewährleisten, zeigen wir die von Ihnen im Partner-Portal angegebene Telefonnummer den Endnutzern beim Abschluss einer Bestellung an. Die Telefonnummer muss für Ihr gesamtes Inventar identisch und für Endnutzer zugänglich sein.
Bevor diese Telefonnummer angezeigt werden kann, müssen wir bestätigen, dass Sie der Inhaber der Nummer sind. So bestätigen Sie Ihre Nummer:
- Eine öffentliche Telefonnummer auf der Seite „Rechtliche Anforderungen“ im Partner-Portal hinzufügen
- Ein Google-Mitarbeiter wird Ihre Angaben prüfen und dann versuchen, Ihre Telefonnummer zu bestätigen. Dazu kann er die Nummer anrufen oder eine SMS senden.
- Der Google-Ansprechpartner ruft die Telefonnummer innerhalb von sieben Tagen nach der Einreichung an. Kann er Sie nicht erreichen, wird er sich in zwei Tagen wieder bei Ihnen melden. Wenn Sie ein zweites Mal nicht erreicht werden können, wird Ihre Telefonnummer nicht bestätigt.
- Sie erhalten eine E-Mail mit den Ergebnissen der Überprüfung und im Partner-Portal wird Ihnen der aktuelle Status angezeigt.
- Wenn die Bestätigung der Telefonnummer erfolgreich war, haben Sie den Schritt zur Bestätigung der Telefonnummer abgeschlossen.
- Wenn wir die Bestätigung Ihrer Telefonnummer nicht abschließen konnten, erhalten Sie eine E-Mail mit den nächsten Schritten.
- Für Partner, die derzeit am Programm teilnehmen, muss deine Telefonnummer bestätigt werden, bevor deine Integration eingeführt werden kann.
- Für Partner, die die Plattform bereits eingeführt haben, muss deine Telefonnummer bestätigt werden, damit deine Integration(en) aktiv bleibt. Wenn deine Telefonnummer 28 Tage lang nicht bestätigt ist (ab dem ursprünglichen Einreichungsdatum), werden deine Integration(en) vorübergehend deaktiviert.
E-Mail-Bestätigung
Um eine optimale Nutzererfahrung zu gewährleisten, zeigen wir die von Ihnen im Partner-Portal angegebene E-Mail-Adresse den Endnutzern beim Abschluss einer Bestellung an. Die E-Mail-Adresse muss für das gesamte Inventar identisch und für Endnutzer zugänglich sein. Diese E-Mail-Adresse unterscheidet sich von den E-Mail-Adressen, die Sie in den Kontaktdaten für die Integration angeben.
Bevor diese E-Mail-Adresse angezeigt werden kann, müssen wir bestätigen, dass Sie der Inhaber der E-Mail-Adresse sind. Führe die folgenden Schritte aus, um deine E-Mail-Adresse zu bestätigen:
- Eine öffentliche E-Mail-Adresse auf der Seite „Rechtliche Anforderungen“ im Partner-Portal hinzufügen
- Ein Google-Mitarbeiter wird Ihre Angaben prüfen und dann versuchen, Ihre E-Mail-Adresse zu bestätigen. Dazu senden wir möglicherweise innerhalb von sieben Tagen eine E-Mail an die angegebene Adresse.
- Sie erhalten eine E-Mail mit den Ergebnissen des Bestätigungsversuchs an die in Ihren Kontaktinformationen aufgeführten E-Mail-Adressen und das Partner-Portal wird mit dem aktuellen Status aktualisiert.
- Wenn deine E-Mail-Bestätigung erfolgreich war, hast du den Schritt zur E-Mail-Bestätigung abgeschlossen.
- Falls wir Ihre E-Mail-Bestätigung nicht abschließen konnten, erhalten Sie eine E-Mail mit den nächsten Schritten an die in Ihren Kontaktinformationen aufgeführten E-Mail-Adressen.
- Für Partner, die derzeit am Programm teilnehmen, muss deine Telefonnummer bestätigt werden, bevor deine Integration eingeführt werden kann.
- Für Partner, die die Plattform bereits eingeführt haben, muss deine Telefonnummer bestätigt werden, damit deine Integration(en) aktiv bleibt. Wenn deine Telefonnummer 28 Tage lang nicht bestätigt ist (ab dem ursprünglichen Einreichungsdatum), werden deine Integration(en) vorübergehend deaktiviert.
- Sie erhalten eine E-Mail mit den Ergebnissen des Bestätigungsversuchs an die in Ihren Kontaktinformationen aufgeführten E-Mail-Adressen und das Partner-Portal wird mit dem aktuellen Status aktualisiert.
Offenlegung des Unternehmens
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bzw. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist ein eindeutiger Code, der an Unternehmen ausgegeben wird, die für die Entrichtung der Mehrwertsteuer registriert sind. Die Mehrwertsteuer in der Europäischen Union ist eine allgemeine Steuer, die auf Waren und Dienstleistungen erhoben wird.
Sie müssen auf der Seite „Rechtliche Anforderungen“ im Partner-Portal angeben, ob Ihr Unternehmen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hat, und gegebenenfalls die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben.
Wirtschaftsunternehmen
Das Feld „economicOperator
“ in den Feeds kann verwendet werden, um im Rahmen einer End-to-End-Zahlungsintegration gegebenenfalls die lokalen rechtlichen Anforderungen deiner Organisation zu erfüllen.
Wenn dieses Feld für Ihre Integration relevant ist, sollten Sie Informationen zum Hersteller, bevollmächtigten Vertreter, Importeur, Händler, Dienstleister oder anderen natürlichen oder juristischen Personen angeben, die Verpflichtungen in Bezug auf die Herstellung, Bereitstellung oder Inbetriebnahme von Produkten unterliegen.
Ein Beispiel für das verwendete Feld economicOperator
finden Sie in unserer Restaurantentität. Wenden Sie sich an den Rechtsbeistand Ihrer Organisation, um zu erfahren, ob Sie durch die Verwendung dieses Felds bestimmte rechtliche Anforderungen auf nationaler Ebene erfüllen müssen. Auf Grundlage der Leitlinien des Rechtsbeistands Ihrer Organisation wählen Sie aus, ob das Feld „Wirtschaftsoperator“ von Ihrer Organisation verwendet wird oder nicht.
Selbstzertifizierung
Bevor du deine Integration veröffentlichst, musst du bestätigen, dass deine Organisation sich dazu verpflichtet, nur Produkte oder Dienstleistungen anzubieten, die allen anwendbaren EU-Rechtsvorschriften entsprechen. Diese Zertifizierung kann von einem bevollmächtigten Vertreter Ihrer Organisation durchgeführt werden. Um die Zertifizierung in das Tool einzugeben, muss der Nutzer Schreib- oder Administratorzugriff auf das Partner-Portal haben.
Nach der Selbstzertifizierung auf der Seite „Rechtliche Anforderungen“ des Partner-Portals kann die Zertifizierung nicht mehr aufgehoben werden. Dadurch wird verhindert, dass du das Häkchen versehentlich entfernst, was dazu führen kann, dass dein Integrationsstatus deaktiviert wird.
FAQs
Meine Organisation hat kein Zahlungsprofil
Wenn Ihre Organisation noch kein Zahlungsprofil hat, können Sie ein neues erstellen. Wählen Sie dazu „Zahlungsprofil erstellen“ aus.
Meine Organisation hat ein Zahlungsprofil, aber keine D-U-N-S-Nummer
Google arbeitet mit Dun & Bradstreet zusammen, um unsere Prozesse zur Identitätsüberprüfung zu unterstützen. Dazu wird die Existenz und Legitimität eines Unternehmens überprüft. Dun & Bradstreet hat ein global anerkanntes System entwickelt, bei dem Unternehmen auf der ganzen Welt eindeutige Identifikationsnummern (D‑U‑N‑S®) zugewiesen werden. Wenn Sie keine D-U-N-S-Nummer haben, können Sie Ihr Unternehmen registrieren. Folgen Sie dazu der Anleitung von Dun & Bradstreet.
Meine Organisation hat eine D-U-N-S-Nummer, aber die Informationen sind veraltet oder falsch.
Wenn die bei Dun & Bradstreet hinterlegten Informationen zu Ihrem Unternehmen falsch sind, können Sie sie mit dem D-U-N-S® Manager von Dun & Bradstreet aufrufen und Aktualisierungen anfordern.
Meine Organisation hat ein Zahlungsprofil, aber ich habe keinen Administratorzugriff
Ihnen muss Administratorzugriff gewährt werden, damit Sie das Profil mit Ihrem Integrationskonto verknüpfen können. Sie können Administratorzugriff auf das Profil anfordern, indem Sie auf „Zugriff anfordern“ klicken und das Antragsformular ausfüllen.
Ihre Zugriffsanfrage wird direkt an den Ansprechpartner für das Zahlungsprofil gesendet, der Ihre Zugriffsanfrage genehmigt oder ablehnt. Dieser Ansprechpartner ist jemand aus Ihrer Organisation und nicht von Google.
Meine Organisation hat ein Zahlungsprofil, aber ich habe keinen Zugriff
Wenn Sie keine Zugriffsrechte für das bestehende Zahlungsprofil haben, können Sie den Zugriff nicht direkt über das Tool anfordern. Gehen Sie stattdessen wie folgt vor:
- Er erhält direkt vom zuständigen Ansprechpartner in Ihrer Organisation Zugriff auf das Zahlungsprofil.
- Erstellen Sie ein neues Zahlungsprofil für Ihre Organisation. Wir empfehlen, das nur zu tun, wenn das bisherige Profil Ihrer Organisation von niemandem in Ihrer Organisation gefunden werden kann.
Meine Organisation ist nicht auf dem EU-Markt tätig. Muss ich die behördlichen Anforderungen dennoch erfüllen?
Ja, regulatorische Anforderungen werden weltweit und unabhängig vom jeweiligen Land durchgesetzt.
Werden die „Trusted Trader Info“-Informationen während des Bestellvorgangs angezeigt, wenn meine Händler nicht in der Europäischen Union ansässig sind?
Informationen zu vertrauenswürdigen Händlern werden allen Kunden unabhängig vom Standort des Händlers angezeigt.
Kann ich mein individuelles Zahlungsprofil mit der Integration verknüpfen?
Nein, wir lassen nur Zahlungsprofile der Organisation zu.
Was passiert, wenn die Person, die das Zahlungsprofil der Organisation erstellt hat, das Unternehmen verlässt?
Über Zahlungsprofile der Organisation können mehrere Nutzer hinzugefügt werden. Das ist wichtig, denn wenn eine Person die Organisation verlässt, kann nur noch auf das Profil zugegriffen werden, wenn ein neuer Nutzer hinzugefügt wird. Daher ist es am besten, von Anfang an mehrere Nutzer mit einem Profil zu verknüpfen. Wenn Sie weitere Nutzer hinzufügen möchten, können Sie dies auf pay.google.com im Bereich „Profilverwaltung“ tun.