Programmregeln für die Google Docs-Saison 2021

Letzte Änderung der Bedingungen: 6. Januar 2021

Die Saison 2021 (das „Programm“) wird von Google LLC („Google“) gesponsert, einem Unternehmen mit beschränkter Haftung aus Delaware mit Hauptsitz in 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA.

1. Definitionen.

1.1 „Datum der Annahme“ bezeichnet das Datum, an dem angenommene Projektvorschläge auf der Programmwebsite bekannt gegeben werden, wie im Programmzeitplan angegeben.

1.2 „Fall Studie“ bezeichnet das Dokument, in dem die Auswirkungen des Projekts erläutert werden.

1.3 „Abschlussbericht“ bezeichnet die endgültige Version der Dokumentation und des zugehörigen Codes, der Bilder oder anderer Materialien für das Projekt.

1.4 „Endergebnisse“ bezieht sich auf die Liste der Organisationen, die alle Förderkriterien erfüllen.

1.5 Folgebericht bezeichnet die durchgeführten Umfragen und alle zusätzlichen Informationen, die nach Programmende zur Verfügung gestellt werden.

1.6 „Mitglieder“ bezeichnet die Administratoren der Organisation

1.7 „Bewertung von Messwerten“ bezeichnet die Messung, ob das Projekt die von den Teilnehmern im Antrag der Organisation angegebenen Metriken erreicht hat.

1.8 „Organisation“ bezeichnet die Open-Source-Organisation, die sich als Organisation für das Programm registriert.

1.9 „Administrator der Organisation“ bezeichnet die Person, die sich als Administrator einer Organisation für das Programm registriert.

1.10 „Antrag der Organisation“ bezeichnet den Antrag einer Organisation auf die Aufnahme in das Programm, einschließlich eines ausgefüllten Profils.

1.11 „Offene Kollektiv“ bezeichnet eine Drittorganisation, die finanzielle Zuschüsse an Organisationen ausstellt, die am Programm teilnehmen.

1.12 „Teilnehmervereinbarung der Organisation“ bezeichnet die Vereinbarung zwischen Google und einer Organisation, die bei der Registrierung vorgelegt wird.

1.13 „Teilnehmer“ bezeichnet Organisationen und Organisationsadministratoren.

1.14 „Programmadministratoren“ bezeichnet die Administratoren von Google für das Programm.

1.15 „Programmzeitraum“ bezeichnet den Zeitraum zwischen dem 9. Februar 2021 und dem 30. November 2021.

1.16 „Programmzeitplan“ bezeichnet den Zeitplan für das Programm auf der Programmwebsite.

1.17 „Programmwebsite“ bezeichnet die Website für das Programm unter https://developers.google.com/season-of-docs.

1.18 „Projekt“ bezeichnet ein Open-Source-Dokumentationsprojekt.

1.19 „Projektvorschlag“ bezeichnet den Vorschlag einer Organisation für ein Projekt.

1.20 „Projektvorschlagsseite“ bezeichnet den Projektvorschlag, der von einer Organisation auf ihrer Website veröffentlicht wird.

1.21 „Projekteinreichungen“ bezeichnet die unterstützenden Dokumente, die eine Organisation für ein Projekt einreicht, einschließlich des Abschlussberichts, des Folgeberichts, der Fallstudie und der Messwertbewertung. 

1.22 „Technischer Redakteur“ bezeichnet die natürliche Person, die von der Organisation als technischer Redakteur beauftragt wird.

1.23 Die Begriffe „einschließen“ und „einschließlich“ bedeuten in diesem Zusammenhang „einschließlich, aber nicht beschränkt auf“.

2. Datenschutz.

2.1 Google verarbeitet die bei der Registrierung und in jeder nachfolgenden Kommunikation angegebenen personenbezogenen Daten zur Verwaltung des Programms (einschließlich der Überprüfung der Berechtigung zur Teilnahme am Programm, der Durchführung des Programms und des Versands von Benachrichtigungen in Bezug auf das Programm).

2.2 Google verwendet auch zusammengefasste, nicht personenidentifizierbare Informationen für statistische Zwecke.

2.3 Google kann Ihre Teilnahme am Programm und die Ergebnisse des Programms veröffentlichen. Hierzu zählen auch Ankündigungen angenommener Projektvorschläge, der Text der angenommenen Projektvorschläge und Informationen aus Projektbeiträgen. Google darf Ihre Informationen, einschließlich des Namens Ihrer Organisation, einer Zusammenfassung des Projekts, des Abschlussberichts und der Fallstudie, auf Websites von Google, einschließlich des Google Open Source-Blogs (https://opensource.googleblog.com/) und der Programmwebsite, anzeigen.

2.4 Die bei der Registrierung und in allen nachfolgenden Mitteilungen bereitgestellten personenbezogenen Daten werden außerdem von vertrauenswürdigen Dienstanbietern von Google verarbeitet, um Zuschüsse an erfolgreiche zugelassene Organisationen auf Grundlage der Weisungen von Google und im Einklang mit der Datenschutzerklärung von Google sowie anderen geeigneten Vertraulichkeits- und Sicherheitsmaßnahmen zu verarbeiten.

2.5 Teilnehmer können auf ihre personenbezogenen Daten zugreifen, sie aktualisieren, entfernen und ihre Verarbeitung einschränken, indem sie eine schriftliche Mitteilung an Google (Attention: Open Source Programs Office) unter der in der Präambel angegebenen Adresse oder per E-Mail an season-of-docs@google.com senden.

In der Datenschutzerklärung wird näher erläutert, wie Google in diesem Dienst mit Daten umgeht.

3. Programmverwaltung.

3.1 Änderungen am Programm:

(a) Google kann das Programm aussetzen, beenden oder die Struktur des Programms ändern, wenn technische Probleme oder Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle von Google liegen, verhindern oder unfair werden, das Programm in Übereinstimmung mit diesen Programmregeln durchzuführen.

(b) Google kann diese Programmregeln ändern, um Änderungen am Programm widerzuspiegeln. Alle Änderungen treten unmittelbar nach Benachrichtigung in Kraft. Diese erfolgt durch Veröffentlichung der überarbeiteten Programmregeln auf dieser Seite. Die weitere Teilnahme am Programm nach einer solchen Benachrichtigung gilt als Zustimmung zu diesen Änderungen.

3.2 Überprüfung der Teilnahmeberechtigung:

(a) Google behält sich das Recht vor, die Teilnahmeberechtigung eines Teilnehmers zu überprüfen und jederzeit über Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden. Die Teilnehmer müssen Google einen entsprechenden Nachweis vorlegen. Die Weigerung oder das Versäumnis, einen solchen Nachweis innerhalb von zwei (2) Arbeitstagen nach der Anfrage durch Google per E-Mail vorzulegen, kann zum Ausschluss aus dem Programm führen.

3.3 Kommunikation: Jegliche Kommunikation zwischen Google und den Teilnehmern, einschließlich der Programmwebsite und E-Mail-Kommunikation, erfolgt auf Englisch.

3.4 Durchführung: Teilnehmer müssen im Umgang mit anderen Teilnehmern und den Programmadministratoren ein professionelles und höfliches Verhalten unternehmen. Wenn ein Teilnehmer kein solches Verhalten anwendet, kann Google ihn aus dem Programm entfernen.

3.5 Entfernung von Programmen: Zusätzlich zu den Bedingungen in Bezug auf die Entfernung aus dem Programm kann Google einen Teilnehmer aus dem Programm entfernen, wenn Google angemessenen Grund zu der Annahme hat, dass dieser Teilnehmer versucht hat, den rechtmäßigen Betrieb des Programms zu untergraben. Dazu gehören:

(a) Falsche Angaben zur Berechtigung bei der Registrierung.

(b) Verletzung oder Ablehnung dieser Programmregeln;

(c) Drohung oder Belästigung von Google oder anderen Teilnehmern, einschließlich Mitarbeitern und Vertretern der Organisation;

(d) Manipulation oder Behinderung der Verwaltung des Programms oder der Fähigkeit anderer Teilnehmer zur Teilnahme am Programm;

(e) Einreichung von Inhalten, die:

(i) nicht ein Original ist;

(ii) gegen die Rechte Dritter verstößt;

(iii) obszön, obszön, pornografisch, rassistisch, sexistisch oder anderweitig unangemessen für das Programm sind; oder

(iv) gegen anwendbares Recht verstößt.

(f) Wenn ein Teilnehmer aus irgendeinem Grund aus dem Programm ausgeschlossen wird, gilt Folgendes:

(i) der Teilnehmer keinen Anspruch mehr auf Fördergelder von Google hat,

(ii) Google kann das Profil des Teilnehmers und andere Daten von der Programmwebsite löschen und

(iii) der Teilnehmer wird möglicherweise von der Teilnahme an zukünftigen Programmen von Google Open Source ausgeschlossen.

4. Organisationen.

4.1 Teilnahmevoraussetzungen: Für die Teilnahme am Programm muss eine Organisation

(a) ein aktives und realisierbares Open-Source-Softwareprojekt betreiben;

(b) bereits Software im Rahmen einer von der Open Source Initiative (OSI) genehmigten Lizenz produziert und veröffentlicht haben;

(c) keine Regierungsbehörde sein oder im Namen einer staatlichen oder Quasi-Regierungsbehörde handelt, die von der Öffentlichkeit finanziert wird;

(d) nicht in einem Land ansässig sein, über das ein Embargo verhängt wurde oder dies anderweitig durch anwendbare Ausfuhrkontrollen und Sanktionsprogramme verboten ist; und

(e) Wenn es sich bei der Organisation um eine natürliche Person handelt,

(i) nicht in einem Land ansässig sein, über das ein Embargo verhängt wurde;

(ii) nicht in einem Land ansässig sein, über das die USA ein Embargo verhängt haben oder dies anderweitig durch anwendbare Ausfuhrkontrollen oder Sanktionsprogramme verboten ist; und

(iii) bei der Registrierung für das Programm mindestens achtzehn (18) Jahre alt sein.

4.2 Bewerbung: Organisationen, die sich für das Programm bewerben möchten, müssen:

(a) die Bedingungen der Teilnehmervereinbarung der Organisation akzeptieren und

(b) einen Antrag auf eine Organisation einreichen.

4.3 Anwendung der Organisation:

(a) Der Antrag der Organisation muss von einem Administrator der Organisation über die Programmwebsite während des im Programmzeitplan beschriebenen Bewerbungszeitraums eingereicht werden.

(b) Jede Organisation kann einen (1) Organisationsantrag einreichen.

4.4 Annahme:

(a) Google kann jede Organisation nach eigenem Ermessen annehmen oder ablehnen.

(b) Google gibt auf der Programmwebsite bekannt, welche Organisationen in das Programm aufgenommen wurden.

4.5 Pflichten:

(a) Jede akzeptierte Organisation führt alle erforderlichen zusätzlichen Schritte aus, die für die Teilnahme der Organisation am Programm erforderlich sind, darunter:

(i) Bereitstellung einer Seite für einen Projektvorschlag,

(ii) Festlegen der Projektkriterien der Organisation, vorausgesetzt, die Organisation darf nicht aufgrund von Alter, ethnischer Herkunft, Glauben, Hautfarbe, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung, nationaler Herkunft, Behinderung, Familienstand oder Veteranenstatus oder einer anderen Grundlage, die nach anwendbarem Recht verboten ist, diskriminieren; und

(iii) Zuweisen einer oder mehrerer Personen an:

(A) als Administrator der Organisation fungieren,

(b) Wenn Google angemessenen Grund zu der Annahme hat, dass eine Organisation die vorstehenden Verpflichtungen nicht erfüllt hat, kann Google diese Organisation aus dem Programm entfernen.

(c) Jede Organisation ist für ihre Administratoren der Organisation verantwortlich. Wenn Google angemessenen Grund zu der Annahme hat, dass ein Administrator der Organisation eine der in Paragraf 5.3(a) bzw. 6.3(a) unten genannten Verpflichtungen nicht erfüllt hat, ist Google nicht zur Zahlung von Zuschüssen an die Organisation verpflichtet.

5. Administratoren der Organisation.

5.1 Rolle:

(a) Jede Organisation muss mindestens zwei (2) Organisationsadministratoren haben.

(b) Alle Administratoren der Organisation müssen den Bedingungen der Teilnehmervereinbarung zustimmen.

(c) Ein Administrator der Organisation, der die vollständige rechtliche Befugnis hat, die Organisation zu binden, muss die Organisation für das Programm registrieren und die Bedingungen der Teilnehmervereinbarung der Organisation im Namen der Organisation akzeptieren.

5.2 Teilnahmevoraussetzungen:

(a) Anforderungen: Damit ein Administrator der Organisation am Programm teilnehmen kann, muss er

(i) bei der Anmeldung für das Programm mindestens achtzehn (18) Jahre alt sein und

(ii) zu einem aktiven und tragfähigen Open-Source-Projekt der Organisation beitragen.

(b) Nicht berechtigte Personen: Ein Administrator einer Organisation darf nicht am Programm teilnehmen, wenn er oder sie:

(i) den Wohnsitz in einem Land hat, über das die USA ein Embargo verhängt haben,

(ii) Ihren gewöhnlichen Wohnsitz in einem Land haben, über das die USA ein Embargo verhängt haben oder

(iii) nicht anderweitig durch anwendbare Exportkontrollen und Sanktionsprogramme verboten.

5.3 Pflichten:

(a) Die Administratoren einer akzeptierten Organisation werden:

(i) als Hauptkontakt zwischen Google und der Organisation fungieren und alle Anfragen von Google innerhalb von zweiundsiebzig (72) Stunden beantworten;

(ii) den Gesamtfortschritt der Organisation und des Projekts während des gesamten Programms überwachen;

(iii) Verwaltungsaufgaben in Bezug auf das Programm für die Organisation ausführen, einschließlich des Bewerbungsverfahrens für den Erhalt von Mitteln über Open Collective, Beantwortung von Umfragen der Google-Programmadministratoren, Erstellung der Seite für den Projektvorschlag, des Abschlussberichts und der Fallstudie sowie das Ausfüllen von Folgeberichten.

(b) Wenn Google angemessenen Grund zu der Annahme hat, dass ein Administrator der Organisation eine der vorgenannten Verpflichtungen nicht erfüllt hat, kann Google von der Organisation verlangen, einen Ersatzadministrator der Organisation zu bestimmen.

6. Teilnahme am Programm.

6.1 Bewertungen:

(a) Formular: Bewertungen müssen in Form von Antworten auf Fragen von Google erfolgen.

(b) Fristen: Organisationen müssen Bewertungen über die Programmwebsite innerhalb der in der Programmzeitleiste angegebenen Fristen einreichen. Die Bewertungen werden monatlich durchgeführt.

(c) Sichtbarkeit:

(i) Von einer Organisation eingereichte Bewertungen sind nur für die Programmadministratoren sichtbar.

(ii) Ungeachtet gegenteiliger Angaben im obigen Absatz (i) gilt:

(A) Google kann die Auswertung auch anderen Google-Mitarbeitern, Dritten oder der Organisation zur Verfügung stellen:

(1) – je nach Fall – nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Organisation oder

(2) wenn Google eine solche Maßnahme für die Verwaltung des Programms für erforderlich hält (z.B. wenn die Programmadministratoren bei der Überprüfung von Projektbeiträgen Unterstützung von anderen Google-Mitarbeitern benötigen oder das Feedback für eine Schlichtung mit der Organisation in Bezug auf die Zahlung oder Nichtzahlung von Fördermitteln von entscheidender Bedeutung sein kann).

(B) Google kann Bewertungen intern verwenden, um Season of Docs zu verbessern.

(d) Endgültige Projektmaterialien: Die Organisationen müssen ihre endgültigen Projektmaterialien über die Programm-Website bis zum Endtermin für die Bewertung einreichen. Wenn eine Organisation dies nicht tut, wird davon ausgegangen, dass sie bei der endgültigen Bewertung die Bewertung „Nicht bestanden“ erhalten hat.

6.2 Zahlung:

(a) Zuschüsse werden wie folgt ausgezahlt:

(i) 40% des gesamten Förderungsbetrags werden ab dem 10. Juni 2021 an Organisationen ausgezahlt, die die folgenden Kriterien erfüllt haben:

(A) eine veröffentlichte Projektseite auf der Website der Organisation, auf der das Projekt beschrieben wird und gegebenenfalls eine Beschreibung Ihrer Arbeit an dem Projekt genannt wird;

(B) Ein aktives Open Collective-Konto.

(ii) 60% der Gesamtförderungssumme werden nach Abschluss der Projekteinreichung an die Organisationen ausgezahlt. Die endgültige Auszahlung erfolgt am 14. Dezember 2021.

(b) Zuschüsse: Vorbehaltlich des nachstehenden Unterabschnitts (c) können Organisationen Förderungen von Google wie folgt erhalten:

(i) Organisationen. Organisationen müssen alle Förderkriterien bis zum 21. Dezember 2021erfüllen, um Zahlungen zu erhalten. Google ist nicht verpflichtet, nach diesem Datum angeforderte Beträge zu zahlen.

(A) Um Zahlungen zu erhalten, müssen sich Organisationen bis zum 12. Mai 2021 beim Anbieter von Google, Open Collective, registrieren.

(B) Organisationen müssen die relevanten Steuerformulare bis zum 21. Dezember 2021 ausfüllen. Andernfalls verlieren sie sämtliche Gelder.

(ii) Google ist nicht zur Auszahlung von Zuschüssen an Organisationen verpflichtet, die gegen anwendbare Gesetze oder Vorschriften, einschließlich Geldwäschebestimmungen, verstoßen.

(c) Steuerdokumente: Für Organisationen müssen die steuerrechtlichen Dokumente bis zum eingereicht werden. Organisationen, die nach den oben genannten Daten steuerrechtliche Unterlagen einreichen, werden vom Erhalt von Zuschüssen ausgeschlossen. Google ist nicht verpflichtet, Zahlungen vorzunehmen, wenn die Steuerdokumente nach diesen Daten eingereicht werden.

(ii) Organisationen: Organisationen müssen im Rahmen ihrer Registrierung bei Open Collective steuerrechtliche Unterlagen einreichen.

6.3 Endergebnisse: Google gibt die Endergebnisse auf der Programmwebsite bekannt.

7. Haftungsausschluss. Die NUTZUNG DER PROGRAMM-WEBSITE UND DIE TEILNAHME AN DEM PROGRAMM ERFOLGT AUF DAS EINZIGES RISIKO DES TEILNEHMERS. DIE PROGRAMMWEBSITE WIRD WIE BESEHEN UND WIE VERFÜGBAR BEREITGESTELLT. GOOGLE SCHLIEẞT ALLE ZUSICHERUNGEN UND GEWÄHRLEISTUNGEN (AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND) AUS, EINSCHLIESSLICH JEGLICHEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. GOOGLE IST NICHT VERANTWORTLICH FÜR EINE UNVOLLSTÄNDIGE, FEHLGESCHLAGENE ODER VERZÖGERTE ÜBERTRAGUNG VON INFORMATIONEN AUS DEM INTERNET, EINSCHLIEẞLICH UNTERBRECHUNG ODER VERZÖGERUNGEN, DIE DURCH AUSRÜSTUNG, SOFTWARE-FUNKTIONEN ODER ANDERE TECHNISCHE PROBLEME VERFÜGBAR SIND.

8. Werbeartikel. Google kann den Teilnehmern Werbeartikel nach eigenem Ermessen zur Verfügung stellen. Google übernimmt keine Garantie für den Erhalt von Werbeartikeln an Teilnehmer.

9. Übersetzungen. Bei Abweichungen zwischen der englischen Fassung dieser Programmrichtlinien und einer übersetzten Fassung hat die englische Fassung Vorrang.