Programmrichtlinien für die Google Docs-Saison 2023

Letzte Änderung: 17. Januar 2023

Google Season of Docs 2023 (das Programm) wird von Google LLC („Google“), einem Unternehmen mit beschränkter Haftung mit Sitz in 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA, gesponsert.

  1. 1. Definitionen
    1. 1.1 Annahmedatum bezeichnet das Datum, an dem die auf der Programmwebsite akzeptierten Projektvorschläge bekannt gegeben werden.
    2. 1.2 Fallstudie bezeichnet das Dokument, in dem die Auswirkungen des Projekts erläutert werden.
    3. 1.3 Endgültiger Bericht bezeichnet die endgültige Version der Dokumentation und aller zugehörigen Code, Bilder oder anderen Materialien für das Projekt.
    4. Endergebnisse bezeichnet die Liste von Organisationen, die alle Förderkriterien erfüllen.
    5. 1.5 Nachfassbericht bezeichnet die nach dem Programm durchgeführten Umfragen sowie zusätzliche Informationen.
    6. Mitglieder bezeichnet die Organisationsadministratoren.
    7. 1.7 Bewertung von Messwerten bezeichnet die Messung, ob das Projekt die von den Teilnehmern in der Organisationsanwendung bereitgestellten Messwerte zu den Auswirkungen erreicht hat.
    8. Organisation bezeichnet die Open-Source-Organisation, die sich für das Programm als Organisation registriert.
    9. Organisationsadministrator bezeichnet die Person, die sich als Administrator einer Organisation für das Programm registriert.
    10. Antrag auf Organisation bezieht sich auf eine Bewerbung einer Organisation, die im Programm akzeptiert wird, einschließlich eines ausgefüllten Profils.
    11. Open Collective bezeichnet eine Drittorganisation, die an Organisationen, die am Programm teilnehmen, finanzielle Zuschüsse ausstellt.
    12. 1.12 "Teilnehmervereinbarung für Organisationen" bezeichnet die Vereinbarung zwischen Google und einer Organisation, die bei der Registrierung vorgelegt wird.
    13. Teilnehmer bezeichnet Organisationen und Organisationsadministratoren.
    14. Programmadministrator bezeichnet die Administratoren von Google für das Programm.
    15. 1.15 Programmzeitraum bezeichnet den Zeitraum zwischen dem 15. Februar 2023 und dem 21. November 2023 um 18:00 Uhr (UTC).
    16. Zeitachse des Programms bezeichnet die Zeitachse für das Programm auf der Programmwebsite.
    17. 1.17 Website des Programms bezeichnet die Website für das Programm unter https://developers.google.com/Season-of-docs.
    18. Projekt bezeichnet Organisationen, Organisationsadministratoren, Mentoren und technische Autoren.
    19. Projektvorschlag bezeichnet ein Open-Source-Dokumentationsprojekt.
    20. 1.20 Seite für Projektvorschläge bezeichnet das Projektangebot, das von einer Organisation auf der Website veröffentlicht wird.
    21. 1.21 Projekteinreichungen bezeichnet die entsprechenden Dokumente, die eine Organisation für ein Projekt einreicht, einschließlich des Abschlussberichts, des Folgeberichts, der Fallstudie und der Bewertung der Messwerte.
    22. 1.22 Technischer Autor bezeichnet die Person, die von der Organisation als technischer Autor engagiert ist.
    23. 1.23 Die Begriffe einschließlich und einschließlich wie in diesem Dokument bedeutend: "einschließlich, aber nicht beschränkt auf".
  2. 2. Datenschutz.
    1. 2.1 Google verarbeitet die personenbezogenen Daten, die bei der Registrierung und in den nachfolgenden Mitteilungen angegeben wurden, um das Programm zu verwalten (einschließlich der Überprüfung der Teilnahmeberechtigung am Programm, der Ausführung des Programms und des Sendens von Benachrichtigungen).
    2. 2.2 Google verwendet außerdem aggregierte, nicht personenbezogene Daten für statistische Zwecke.
    3. 2.3 Google kann Ihre Teilnahme am Programm und die Ergebnisse des Programms veröffentlichen. Dazu gehören Ankündigungen akzeptierter Projektvorschläge, der Text angenommener Projektvorschläge und Informationen aus eingereichten Projektvorschlägen. Google kann Ihre Daten einschließlich des Namens Ihrer Organisation, der Zusammenfassung Ihres Projekts, des endgültigen Projektberichts und der Fallstudie auf von Google betriebenen Websites wie dem Google Open-Source-Blog (https://opensource.googleblog.com/) und der Website des Programms anzeigen.
    4. 2.4 Die personenbezogenen Daten, die bei der Registrierung und in der nachfolgenden Kommunikation angegeben werden, werden auch von vertrauenswürdigen Dienstanbietern von Google gemäß den Weisungen von Google an Google sowie in Übereinstimmung mit der Datenschutzerklärung von Google und anderen geeigneten Vertraulichkeits- und Sicherheitsmaßnahmen verarbeitet.
    5. 2.5 Die Teilnehmer können unter der im oben genannten Titel genannten Adresse per E-Mail an Season-of-docs@google.com kontaktieren, aktualisieren, entfernen und deren Verarbeitung einschränken.

      In der Datenschutzerklärung wird näher erläutert, wie Google in diesem Dienst mit Daten umgeht.

  3. 3. Programmverwaltung.
    1. 3.1 Änderungen am Programm.
      1. (a) Google kann die Struktur des Programms aussetzen, abbrechen oder ändern, wenn technische Schwierigkeiten oder Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle von Google liegen, die Durchführung des Programms in Übereinstimmung mit diesen Programmregeln verhindern oder unfair machen.
      2. (b) Google kann diese Programmrichtlinien ändern, um Änderungen am Programm widerzuspiegeln. Alle Änderungen treten sofort in Kraft, sobald Sie die überarbeiteten Programmregeln auf dieser Seite veröffentlicht haben. Die weitere Teilnahme am Programm nach einer solchen Mitteilung gilt als Annahme dieser Änderungen.
    2. 3.2 Berechtigung überprüfen.
      1. (a) Google behält sich das Recht vor, die Teilnahmeberechtigung eines Teilnehmers zu überprüfen und jederzeit über jegliche Streitfälle zu entscheiden. Teilnehmer müssen Google einen Nachweis über ihre Teilnahmeberechtigung bei Google vorlegen. Wenn Sie den Nachweis nicht innerhalb von zwei (2) Werktagen nach der Anfrage von Google per E-Mail einreichen, kann dies zum Ausschluss aus dem Programm führen.
    3. 3.3 Kommunikation. Jegliche Kommunikation zwischen Google und den Teilnehmern, einschließlich der Website des Programms und E-Mail-Nachrichten, erfolgt auf Englisch.
    4. 3.4 Verhalten. Die Teilnehmer müssen bei der Interaktion mit anderen Teilnehmern und den Programmadministratoren professionelles und höfliches Verhalten zeigen. Wenn ein Teilnehmer ein solches Verhalten nicht durchführt, kann Google den Teilnehmer aus dem Programm entfernen.
    5. 3.5 Entfernen von Programmen. Zusätzlich zu etwaigen Bestimmungen in Bezug auf die Entfernung aus dem Programm kann Google einen Teilnehmer aus dem Programm entfernen, wenn Google Grund zur Annahme hat, dass dieser Teilnehmer versucht hat, den rechtmäßigen Betrieb des Programms zu untergraben. Dazu gehören:
      1. (a) Angabe falscher Berechtigungsinformationen bei der Registrierung;
      2. (b) Verletzung oder Ablehnung der Einhaltung dieser Programmrichtlinien;
      3. (c) Drohung oder Belästigung von Google oder anderen Teilnehmern, einschließlich der Mitarbeiter und Vertreter von Organisationen
      4. (d) Manipulation oder Störung der Verwaltung des Programms oder der Fähigkeit anderer Teilnehmer, am Programm teilzunehmen
      5. (e) Einreichen von Inhalten, die:
        1. (i) nicht das Original ist,
        2. (ii) die Rechte Dritter verletzen;
        3. (iii) obszön, obszön, pornografisch, rassistisch, sexistisch oder in anderer Weise für das Programm unangemessen sind, oder
        4. (iv) gegen geltendes Recht verstößt.
      6. (f) Wenn ein Teilnehmer aus einem beliebigen Grund aus dem Programm entfernt wird:
        1. (i) Der Teilnehmer ist nicht mehr zur Teilnahme am Google Grants-Programm berechtigt.
        2. (ii) Google kann das Profil und andere Daten des Teilnehmers von der Programmwebsite löschen.
        3. (iii) Der Teilnehmer kann möglicherweise an künftigen Programmen von Google Open Source teilnehmen.
  4. 4. Organisationen.
    1. 4.1 Voraussetzungen. Um am Programm teilnehmen zu können, muss eine Organisation
      1. (a) ein aktives und tragfähiges Open-Source-Softwareprojekt führen,
      2. (b) Software, die bereits unter einer von der Open Source Initiative (OSI) zugelassenen Lizenz produziert und veröffentlicht wurde;
      3. (c) keine Behörde ist oder im Auftrag einer Regierungs- oder Quasi-Regierungsbehörde handelt, die von der Öffentlichkeit finanziert wird;
      4. (d) Sie dürfen nicht in einem Land sein, über das die USA ein Embargo verhängt haben, oder anderweitig durch anwendbare Ausfuhrkontrollen und Sanktionsprogramme untersagt sein.
      5. (e) Wenn die Organisation eine natürliche Person ist,
        1. (i) Sie haben keinen Wohnsitz in einem Land, über das die USA ein Embargo verhängt haben.
        2. (ii) nicht ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem Land haben, über das die USA ein Embargo verhängt haben oder die anderweitig durch anwendbare Ausfuhrkontrollen und Sanktionsprogramme untersagt sind; und
        3. (iii) bei der Registrierung für das Programm mindestens achtzehn (18) Jahre alt sein
    2. 4.2 Antragstellung. Organisationen, die eine Aufnahme in das Programm beantragen möchten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
      1. (a) den Bedingungen der Vereinbarung für Teilnehmer der Organisation zuzustimmen und
      2. (b) einen Antrag stellen.
    3. 4.3 Antrag auf Organisation.
      1. (a) Die Bewerbung für die Organisation muss von einem Organisationsadministrator während des Bewerbungszeitraums über die Programmwebsite eingereicht werden.
      2. (b) Jede Organisation kann einen (1) Antrag der Organisation einreichen.
    4. 4.4 Annahme.
      1. (a) Google kann jede Organisation nach eigenem Ermessen akzeptieren oder ablehnen.
      2. (b) Google kündigt auf der Website des Programms die Organisationen an, die in das Programm aufgenommen wurden.
    5. 4.5 Aufgaben.
      1. (a) Jede akzeptierte Organisation wird alle erforderlichen zusätzlichen Schritte ausführen, die für die Teilnahme der Organisation an dem Programm erforderlich sind, darunter:
        1. (i) Bereitstellung einer Projektvorschlagsseite
        2. (ii) die Kriterien des Organisationsprojekts festzulegen, sofern die Organisation nicht aufgrund von Alter, ethnischer Herkunft, Überzeugung, Farbe, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung, nationaler Herkunft, Behinderung, Familienstand oder Veteranenstatus bzw. einer sonstigen Grundlage, die nach geltendem Recht verboten ist, diskriminieren darf; und
        3. (iii) Zuweisung einer oder mehrerer Personen zu:
          1. (A) Sie dienen als Administrator der Organisation.
      2. (b) Wenn Google eine berechtigte Annahme hat, dass eine Organisation die vorstehenden Pflichten nicht erfüllt hat, kann Google diese Organisation aus dem Programm entfernen.
      3. (c) Jede Organisation ist für ihre Organisationsadministratoren verantwortlich. Wenn Google angemessenen Grund zu der Annahme hat, dass ein Administrator der Organisation eine der in Abschnitt 5.3(a) oder 6.3(a) unten genannten Verpflichtungen nicht erfüllt hat, ist Google nicht verpflichtet, Zuschüsse an die Organisation zu bezahlen.
  5. 5. Administratoren der Organisation.
    1. 5.1 Rolle.
      1. (a) Jede Organisation muss mindestens zwei (2) Organisationsadministratoren haben.
      2. (b) Alle Organisationsadministratoren müssen die Bedingungen der Teilnehmervereinbarung akzeptieren.
      3. (c) Ein Administrator der Organisation, der über die vollständige rechtliche Befugnis verfügt, die Organisation für das Programm zu registrieren und die Bedingungen der Teilnehmervereinbarung der Organisation im Namen der Organisation zu akzeptieren.
    2. 5.2 Voraussetzungen.
      1. (a) Anforderungen. Zur Teilnahme am Programm muss ein Administrator der Organisation:
        1. (i) bei der Registrierung für das Programm mindestens achtzehn (18) Jahre alt sein,
        2. (ii) Sie müssen zu einem aktiven und tragfähigen Open-Source-Projekt beitragen, das von der Organisation durchgeführt wird; und
      2. (b) Nicht berechtigte Personen. Ein Organisationsadministrator kann nicht am Programm teilnehmen, wenn er:
        1. (i) Einwohner eines Landes, über das die USA ein Embargo verhängt haben,
        2. (ii) seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Land haben, über das die USA ein Embargo verhängt haben;
        3. (iii) nicht durch geltende Exportkontrollen und Sanktionsprogramme untersagt.
    3. 5.3 Aufgaben.
      1. (a) Die Organisationsadministratoren einer akzeptierten Organisation:
        1. (i) der Hauptkontakt zwischen Google und der Organisation ist und alle Anfragen von Google innerhalb von 72 Stunden beantwortet,
        2. (ii) den Gesamtfortschritt der Organisation und des Projekts während des Programms zu überwachen;
        3. (iii) Durchführung administrativer Aufgaben in Bezug auf das Programm für die Organisation, einschließlich des Abschließens des Bewerbungsprozesses zum Erhalt von Zahlungen über Open Collective, des Beantwortens von Umfragen der Google-Programmadministratoren, der Erstellung der Projektvorschlagsseite, des endgültigen Projektberichts und der Fallstudie sowie der Durchführung von Folgeberichten.
      2. (b) Wenn Google der Auffassung ist, dass ein Administrator der Organisation eine der vorstehenden Pflichten nicht erfüllt hat, kann Google verlangen, dass die Organisation einen Ersatzorganisationsadministrator bestimmt.
  6. 6. Teilnahme am Programm:
    1. 6.1 Bewertungen.
      1. (a) Formular. Bewertungen müssen in Form von Antworten auf Fragen von Google vorliegen.
      2. (b) Frist. Organisationen müssen die Evaluierungen über die Programmwebsite innerhalb der im Programmzeitplan festgelegten Fristen einreichen. Die Auswertung erfolgt monatlich.
      3. (c) Sichtbarkeit.
        1. (i) Von einer Organisation eingereichte Bewertungen sind nur für die Programmadministratoren sichtbar.
        2. (ii) Ungeachtet anders lautender Bestimmungen im Unterabschnitt (i) gilt:
          1. (A) Google kann Bewertungen anderen Google-Mitarbeitern, Dritten oder der Organisation gegebenenfalls zur Verfügung stellen:
            1. (1) nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Organisation, falls zutreffend, oder
            2. (2) wenn Google der Ansicht ist, dass eine solche Aktion für die Verwaltung des Programms erforderlich ist (z.B. wenn die Programmadministratoren Unterstützung bei der Prüfung von Projekteinreichungen von anderen Google-Mitarbeitern benötigen oder wenn das Feedback für das Schiedsgerichtsverfahren mit der Organisation im Hinblick auf die Zahlung oder Nichtzahlung einer Förderung unerlässlich sein kann).
          2. (B) Google kann intern Bewertungen zur Verbesserung der Google-Saison für Google Docs verwenden.
      4. (d) Endgültige Projektmaterialien. Organisationen müssen ihr endgültiges Projektmaterial bis zum Stichtag über die Programmwebsite einreichen. Wenn eine Organisation dies nicht tut, wird sie im Rahmen der endgültigen Bewertung als nicht bestanden angesehen.
    2. 6.2 Zahlung.
      1. (a) Die Zuschüsse werden so ausgezahlt:
        1. (i) 40% des gesamten Förderbetrags werden ab dem 7. Juni 2023 an Organisationen ausgezahlt, die folgende Kriterien erfüllt haben:
          1. (A) Eine veröffentlichte Projektseite auf der Website der Organisation, auf der das Projekt und gegebenenfalls das Projekt als Projekt angegeben ist;
          2. (B) Ein aktives Open Collective-Konto.
        2. (ii) 60% der gesamten Fördermittel werden an Organisationen ausgezahlt, nachdem sie diese eingereicht haben. Die letzte Auszahlung erfolgt am 5. Dezember 2023.
      2. (b) Förderungen. Vorbehaltlich des Unterabschnitts (c) unten können Organisationen Fördermittel von Google wie folgt erhalten:
        1. (i) Organisationen. Organisationen müssen bis zum 15. Dezember 2023 alle Förderkriterien erfüllen, um Zahlungen zu erhalten. Google ist nicht verpflichtet, nach diesem Datum angeforderte Beträge zu bezahlen.
          1. (A) Damit Organisationen Zahlungen erhalten können, müssen sie sich bis zum 3. Mai 2023 um 18:00 Uhr (UTC) bei Open Collective, dem Google-Anbieter, anmelden.
          2. (B) Organisationen müssen die entsprechenden Steuerformulare bis zum 15. Dezember 2023 ausfüllen. Andernfalls verfallen alle Gelder.
        2. (ii) Google ist nicht verpflichtet, Zuschüsse an Organisationen zu zahlen, die gegen anwendbare Gesetze oder Vorschriften verstoßen, einschließlich Geldwäschegesetzen.
      3. (c) Steuerdokumente. Steuerbezogene Dokumente müssen von Organisationen eingereicht werden. Organisationen, die nach den oben genannten Fristen steuerliche Unterlagen einreichen, werden vom Erhalt von Fördermitteln ausgeschlossen. Google ist nicht verpflichtet, Zahlungen vorzunehmen, wenn die steuerrechtlichen Dokumente nach diesen Terminen eingereicht werden.
        1. (i) Organisationen. Organisationen müssen im Rahmen der Registrierung bei Open Collective Dokumente einreichen, die mit Steuern zusammenhängen.
      4. 6.3 Endgültige Ergebnisse. Google gibt die endgültigen Ergebnisse auf der Programmwebsite bekannt.
      5. 7. Haftungsausschluss. DIE NUTZUNG DER WEBSITE DES PROGRAMMS UND DER TEILNAHME AM PROGRAMM WIRD AUF EIGENES RISIKO DES TEILNEHMERS GESETZT. DIE WEBSITE DES PROGRAMMS WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND NACH VERFÜGBARKEIT BEREITGESTELLT. GOOGLE LEHNT ALLE GEWÄHRLEISTUNGEN UND GARANTIEN (AUSDRÜCKLICH ODER IMPLIZIERT) EIN, EINSCHLIESSLICH GEWÄHRLEISTUNG UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. GOOGLE ÜBERNIMMT KEINERLEI VERANTWORTUNG FÜR UNVOLLSTÄNDIGE, FEHLERHAFTE ODER VERZÖGERTE ÜBERTRAGUNGEN ÜBER DEN INTERNET, EINSCHLIESSLICH UNTERBRECHUNG ODER VERZÖGERUNGEN, DIE DURCH AUSRÜSTUNG ODER SOFTWARE FEHLGESCHLAGEN ODER ANDERE TECHNISCHE PROBLEME ENTSTEHEN.
      6. 8. Werbeartikel. Google kann Teilnehmern nach eigenem Ermessen Werbeartikel anbieten. Google übernimmt keinerlei Garantie für den Erhalt von Werbeartikeln an einen Teilnehmer.
      7. 9. Übersetzungen: Sollten Abweichungen zwischen der englischen Version dieser Programmrichtlinien und einer übersetzten Version auftreten, ist die englische Version maßgebend.