Programmrichtlinien für die Saison 2024 von Google

Nutzungsbedingungen zuletzt geändert: 17. Januar 2023

Die Google Season of Docs 2024 (das „Programm“) wird von Google LLC („Google“) gesponsert, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach Delaware mit Hauptsitz in 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA.

  1. 1. Definitionen
    1. 1.1 „Datum der Annahme“ bezeichnet das Datum, an dem die angenommenen Projektvorschläge gemäß dem Zeitplan des Programms auf der Programmwebsite bekannt gegeben werden.
    2. 1.2 „Fallstudie“ bezeichnet das Dokument, in dem die Auswirkungen des Projekts erläutert werden.
    3. 1.3 „Abschlussbericht“ bezeichnet die endgültige Version der Dokumentation und alle zugehörigen Codes, Bilder oder anderen Materialien für das Projekt.
    4. 1.4 „Endgültige Ergebnisse“ bezeichnet die Liste der Organisationen, die alle Förderkriterien erfüllen.
    5. 1.5 Folgebericht: Die durchgeführten Umfragen und alle zusätzlichen Informationen, die nach dem Ende des Programms zur Verfügung gestellt werden.
    6. 1.6 „Mitglieder“ sind die Administratoren der Organisation.
    7. 1.7 „Messwertbewertung“ bezeichnet die Messung, ob das Projekt die im Organisationsantrag der Teilnehmer angegebenen Wirkungsmesswerte erreicht hat.
    8. 1.8 „Organisation“ bezeichnet die Open-Source-Organisation, die sich als Organisation für das Programm registriert.
    9. 1.9 „Administrator der Organisation“ bezeichnet die Person, die sich für das Programm als Administrator für eine Organisation registriert.
    10. 1.10 „Antrag einer Organisation“ bezeichnet den Antrag einer Organisation auf Aufnahme in das Programm, einschließlich eines ausgefüllten Profils.
    11. 1.11 „Open Collective“ bezeichnet eine Drittanbieterorganisation, die Geldzuwendungen an Organisationen ausstellt, die am Programm teilnehmen.
    12. 1.12 „Vereinbarung für Teilnehmer der Organisation“ bezeichnet die Vereinbarung zwischen Google und einer Organisation, die bei der Registrierung vorgelegt wird.
    13. 1.13 „Teilnehmer“ bezeichnet Organisationen und Organisationsadministratoren.
    14. 1.14 „Programmadministrator“ bezeichnet die Administratoren von Google für das Programm.
    15. 1.15 „Programmzeitraum“ bezeichnet den Zeitraum zwischen dem 15. Februar 2023 und dem 21. November 2023 um 18:00 Uhr UTC.
    16. Programmzeitplan bezeichnet den Zeitplan für das Programm auf der Programmwebsite.
    17. 1.17 „Programmwebsite“ bezeichnet die Website des Programms unter https://developers.google.com/season-of-docs.
    18. 1.18 „Projekt“ bezieht sich auf Organisationen, Organisationsadministratoren, Mentoren und technische Redakteure.
    19. 1.19 „Projektvorschlag“ bezeichnet ein Open-Source-Dokumentationsprojekt.
    20. 1.20 Projektvorschlagsseite: Der von einer Organisation auf ihrer Website öffentlich veröffentlichte Projektvorschlag.
    21. 1.21 „Projekteinreichungen“ bezeichnet die Nachweise, die eine Organisation für ein Projekt einreicht, einschließlich des Abschlussberichts, des Folgeberichts, der Fallstudie und der Bewertung der Messwerte.
    22. 1.22 „Technischer Autor“ bezeichnet die Person, die von der Organisation als technischer Autor beauftragt wurde.
    23. 1.23 Die Wörter einschließen und einschließlich bedeuten hier „einschließlich, aber nicht beschränkt auf“.
  2. 2. Datenschutz.
    1. 2.1 Google verarbeitet die bei der Registrierung und in allen nachfolgenden Mitteilungen angegebenen personenbezogenen Daten zur Verwaltung des Programms, einschließlich der Überprüfung der Teilnahmevoraussetzungen, der Durchführung des Programms und der Zusendung von Benachrichtigungen zum Programm.
    2. 2.2 Google verwendet außerdem aggregierte, nicht personenidentifizierbare Informationen zu statistischen Zwecken.
    3. 2.3 Google kann Ihre Teilnahme am Programm und die Ergebnisse des Programms veröffentlichen, einschließlich Bekanntmachungen zu akzeptierten Projektvorschlägen, dem Text akzeptierter Projektvorschläge und Informationen aus Projekteinreichungen. Google darf Ihre Informationen, einschließlich des Namens Ihrer Organisation, des Projekts, des Abschlussprojekts und der Fallstudie, auf von Google betriebenen Websites wie dem Google Open-Source-Blog (https://opensource.googleblog.com/) und auf der Programmwebsite anzeigen.
    4. 2.4 Die bei der Registrierung und in allen nachfolgenden Mitteilungen angegebenen personenbezogenen Daten werden auch von den vertrauenswürdigen Dienstleistern von Google verarbeitet, um Zuschüsse an die ausgewählten Organisationen auszuzahlen. Dies geschieht auf der Grundlage der Weisungen von Google und im Einklang mit der Datenschutzerklärung von Google sowie anderen geeigneten Vertraulichkeits- und Sicherheitsmaßnahmen.
    5. 2.5 Teilnehmer können auf ihre personenbezogenen Daten zugreifen, sie aktualisieren, entfernen und die Verarbeitung einschränken. Dazu müssen sie sich schriftlich an Google (Anschrift siehe oben in der Präambel) oder per E-Mail an season-of-docs@google.com wenden.

      In der Datenschutzerklärung wird erläutert, wie Google in diesem Dienst mit Daten umgeht.

  3. 3. Programmverwaltung
    1. 3.1 Änderungen am Programm
      1. (a) Google kann die Struktur des Programms aussetzen, abbrechen oder ändern, wenn technische Schwierigkeiten oder Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle von Google liegen, verhindern oder eine unfaire Ausführung des Programms in Übereinstimmung mit diesen Programmregeln verhindern.
      2. (b) Google kann diese Programmregeln ändern, um Änderungen am Programm zu berücksichtigen. Alle Änderungen treten unmittelbar nach Benachrichtigung in Kraft, die durch Veröffentlichung der überarbeiteten Programmregeln auf dieser Seite bekannt gegeben wird. Die fortgesetzte Teilnahme am Programm nach einer solchen Benachrichtigung gilt als Zustimmung zu diesen Änderungen.
    2. 3.2 Voraussetzungen prüfen
      1. (a) Google behält sich das Recht vor, die Teilnahmeberechtigung eines Teilnehmers zu prüfen und jederzeit eine Entscheidung über entsprechende Konflikte zu fällen. Die Teilnehmer müssen Google alle von Google angeforderten Nachweise zur Berechtigung zur Verfügung stellen. Wenn Sie einen solchen Nachweis nicht innerhalb von zwei (2) Arbeitstagen nach der E-Mail-Anfrage von Google einreichen, kann das zum Ausschluss aus dem Programm führen.
    3. 3.3 Kommunikation Die gesamte Kommunikation zwischen Google und den Teilnehmern, einschließlich der Programmwebsite und E-Mail-Kommunikation, erfolgt auf Englisch.
    4. 3.4 Durchführung. Teilnehmer müssen bei der Interaktion mit anderen Teilnehmern und den Programmadministratoren professionell und höflich auftreten. Wenn ein Teilnehmer nicht so handelt, kann Google ihn aus dem Programm entfernen.
    5. 3.5 Programmentfernung Zusätzlich zu den hierin dargelegten Bedingungen in Bezug auf die Entfernung aus dem Programm kann Google einen Teilnehmer aus dem Programm entfernen, wenn Google angemessenen Grund zu der Annahme hat, dass dieser Teilnehmer versucht hat, den rechtmäßigen Betrieb des Programms zu untergraben. Dazu gehören:
      1. (a) Falsche Informationen zur Berechtigung bei der Registrierung angeben;
      2. (b) Verstöße gegen diese Programmrichtlinien oder die Weigerung, diese einzuhalten;
      3. (c) Google oder andere Teilnehmer zu bedrohen oder zu belästigen, einschließlich Mitarbeiter und Vertreter von Organisationen;
      4. (d) die Verwaltung des Programms zu manipulieren oder zu beeinträchtigen oder die Teilnahme anderer Teilnehmer am Programm zu behindern;
      5. (e) Inhalte einreichen, die:
        1. (i) nicht original ist;
        2. (ii) die Rechte eines Dritten verletzt;
        3. (iii) obszön, obszön, pornografisch, rassistisch, sexistisch oder anderweitig für das Programm unangemessen sind; oder
        4. (iv) gegen anwendbares Recht verstoßen.
      6. (f) Wenn ein Teilnehmer aus irgendeinem Grund aus dem Programm entfernt wird:
        1. (i) Der Teilnehmer ist nicht mehr berechtigt, Zuschüsse von Google zu erhalten;
        2. (ii) Google kann das Profil des Teilnehmers und andere Daten von der Website des Programms löschen.
        3. (iii) Der Teilnehmer kann von der Teilnahme an zukünftigen Programmen von Google Open Source ausgeschlossen werden.
  4. 4. Organisationen:
    1. 4.1 Voraussetzungen Für die Teilnahme am Programm müssen Organisationen folgende Voraussetzungen erfüllen:
      1. (a) Durchführung eines aktiven und brauchbaren Open-Source-Softwareprojekts;
      2. (b) bereits Software unter einer von der Open Source Initiative (OSI) genehmigten Lizenz produziert und veröffentlicht haben;
      3. (c) keine Regierungsbehörde zu sein oder im Namen einer Regierungsbehörde oder einer quasi-staatlichen Behörde zu handeln, die von der Öffentlichkeit finanziert wird;
      4. (d) nicht in einem Land ansässig sein, das von den USA unter Embargo steht, und nicht anderweitig anwendbaren Exportkontroll- oder Sanktionsprogrammen unterliegen, und
      5. (e) Wenn es sich bei der Organisation um eine natürliche Person handelt,
        1. (i) Ihr Wohnsitz ist nicht in einem Land, über das die USA ein Embargo verhängt haben,
        2. (ii) nicht seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Land haben, über das die USA ein Embargo verhängt haben, oder Personen, denen die Teilnahme aufgrund von anwendbaren Exportkontrollen oder Sanktionsprogrammen anderweitig untersagt ist,
        3. (iii) bei der Registrierung für das Programm mindestens achtzehn (18) Jahre alt sein.
    2. 4.2 Bewerbung Organisationen, die sich für das Programm bewerben möchten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
      1. (a) die Bedingungen der Teilnehmervereinbarung der Organisation akzeptieren und
      2. (b) einen Organisationsantrag einreichen.
    3. 4.3 Antrag auf Organisation
      1. (a) Der Antrag der Organisation muss von einem Administrator der Organisation über die Programmwebsite während des in der Programmzeitachse angegebenen Bewerbungszeitraums eingereicht werden.
      2. (b) Jede Organisation kann eine (1) Organisationsanfrage einreichen.
    4. 4.4 Abnahme
      1. (a) Google kann Organisationen nach eigenem Ermessen akzeptieren oder ablehnen.
      2. (b) Google gibt die in das Programm aufgenommenen Organisationen auf der Programmwebsite bekannt.
    5. 4.5 Verantwortlichkeiten.
      1. (a) Jede zugelassene Organisation führt alle erforderlichen zusätzlichen Schritte aus, die für die Teilnahme am Programm erforderlich sind, einschließlich:
        1. (i) eine Projektvorschlagsseite bereitstellen;
        2. (ii) die Projektkriterien der Organisation festlegen, wobei die Organisation nicht aufgrund von Alter, ethnischer Zugehörigkeit, Glauben, Hautfarbe, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung, nationaler Herkunft, Behinderung, Familienstand oder Veteranenstatus oder aufgrund anderer Gründe, die nach geltendem Recht verboten sind, diskriminieren darf; und
        3. (iii) einer oder mehreren Personen die folgenden Aufgaben zuweisen:
          1. (A) als Administrator(en) der Organisation fungieren;
      2. (b) Wenn Google Grund zur Annahme hat, dass eine Organisation die oben genannten Pflichten nicht erfüllt, kann Google diese Organisation aus dem Programm entfernen.
      3. (c) Jede Organisation ist für ihre Organisationsadministratoren verantwortlich. Wenn Google Grund zur Annahme hat, dass ein Administrator der Organisation eine der in den Paragrafen 5.3(a) oder 6.3(a) unten genannten Pflichten nicht erfüllt hat, ist Google nicht verpflichtet, der Organisation Zuschüsse zu zahlen.
  5. 5. Organisationsadministratoren.
    1. 5.1 Rolle.
      1. (a) Jede Organisation muss mindestens zwei (2) Organisationsadministratoren haben.
      2. (b) Alle Administratoren der Organisation müssen die Bedingungen der Teilnehmervereinbarung akzeptieren.
      3. (c) Ein Administrator der Organisation, der die uneingeschränkte rechtliche Befugnis hat, die Organisation zu binden, muss die Organisation für das Programm registrieren und die Bedingungen der Teilnahmevereinbarung für Organisationen im Namen der Organisation akzeptieren.
    2. 5.2 Berechtigung
      1. (a) Anforderungen Um am Programm teilnehmen zu können, muss ein Administrator einer Organisation Folgendes tun:
        1. (i) bei der Registrierung für das Programm mindestens achtzehn (18) Jahre alt sein,
        2. (ii) an einem aktiven und zukunftsfähigen Open-Source-Projekt der Organisation mitarbeiten und
      2. (b) Nicht berechtigte natürliche Personen Ein Administrator einer Organisation darf nicht am Programm teilnehmen, wenn er:
        1. (i) Personen mit Wohnsitz in einem Land, über das die USA ein Embargo verhängt haben,
        2. (ii) seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Land haben, über das die USA ein Embargo verhängt haben,
        3. (iii) Exportbeschränkungen oder Sanktionen unterliegen, die eine Teilnahme an dem Programm verhindern würden,
    3. 5.3 Verantwortlichkeiten.
      1. (a) Die Administratoren der Organisation für eine akzeptierte Organisation:
        1. (i) als Hauptkontaktpersonen zwischen Google und der Organisation fungieren und innerhalb von 72 Stunden auf alle Anfragen von Google reagieren;
        2. (ii) den Gesamtfortschritt der Organisation und des Projekts während des gesamten Programms überwachen;
        3. (iii) Verwalten von Verwaltungsaufgaben im Zusammenhang mit dem Programm für die Organisation, einschließlich des Antragsverfahrens für die Finanzierung über Open Collective, Beantworten von Umfragen der Google-Programmadministratoren, Erstellen der Projektvorschlagsseite, des Abschlussberichts zum Projekt und der Fallstudie sowie Erstellen von Folgeberichten.
      2. (b) Wenn Google Grund zur Annahme hat, dass ein Organisationsadministrator eine der oben genannten Pflichten nicht erfüllt, kann Google die Organisation auffordern, einen Ersatz-Organisationsadministrator zu benennen.
  6. 6. Programmteilnahme
    1. 6.1 Bewertungen
      1. (a) Formular. Die Bewertungen müssen in Form von Antworten auf von Google gestellte Fragen erfolgen.
      2. (b) Frist Organisationen müssen Bewertungen bis zu den im Zeitplan des Programms angegebenen Fristen über die Website des Programms einreichen. Die Bewertungen erfolgen monatlich.
      3. (c) Sichtbarkeit.
        1. (i) Von einer Organisation eingereichte Bewertungen sind nur für die Programmadministratoren sichtbar.
        2. (ii) Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in Unterabschnitt (i) oben gilt:
          1. (A) Google kann Bewertungen anderen Google-Mitarbeitern, Dritten oder der Organisation zur Verfügung stellen:
            1. (1) mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Organisation oder
            2. (2) Wenn Google eine solche Maßnahme für die Verwaltung des Programms für erforderlich hält (z.B. wenn die Programmadministratoren bei der Prüfung von Projekteinreichungen Unterstützung von anderen Google-Mitarbeitern benötigen oder wenn das Feedback für die Schlichtung mit der Organisation bezüglich der Zahlung oder Nichtzahlung eines Zuschusses entscheidend sein kann).
          2. (B) Google kann die Bewertungen intern nutzen, um die Google-Saison der Dokumente zu verbessern.
      4. (d) Abschlussmaterialien des Projekts. Die Organisationen müssen die endgültigen Projektmaterialien bis zum Termin für die abschließende Bewertung über die Website des Programms einreichen. Andernfalls gilt die Organisation als nicht bestanden.
    2. 6.2 Zahlung
      1. (a) Die Zuschüsse werden so ausgezahlt:
        1. (i) 40% des Gesamtbetrags des Zuschusses werden ab dem 7. Juni 2023 an Organisationen ausgezahlt, die die folgenden Kriterien erfüllen:
          1. (A) Eine veröffentlichte Projektseite auf der Website der Organisation, auf der das Projekt und gegebenenfalls die Voraussetzungen für die Mitarbeit am Projekt beschrieben werden;
          2. (B) Ein aktives Open Collective-Konto.
        2. (ii) 60% des Gesamtbetrags des Zuschusses werden den Organisationen nach Einreichen ihrer Projektanträge ausgezahlt. Der letzte Auszahlungstermin ist der 5. Dezember 2023.
      2. (b) Zuschüsse. Vorbehaltlich Paragraf c unten können Organisationen von Google Zuschüsse in folgender Höhe erhalten:
        1. (i) Organisationen Damit Organisationen eine Zahlung erhalten, müssen sie bis zum 15. Dezember 2023 alle Kriterien für die Förderung erfüllen. Nach diesem Datum ist Google nicht verpflichtet, Beträge zu zahlen, die nach diesem Datum beantragt werden.
          1. (A) Um Zahlungen zu erhalten, müssen sich Organisationen bis zum 3. Mai 2023 um 18:00 Uhr (UTC) beim Google-Anbieter Open Collective registrieren.
          2. (B) Organisationen müssen die entsprechenden Steuerformulare bis zum 15. Dezember 2023 ausfüllen, sonst verfallen sie auf sämtliche Mittel.
        2. (ii) Google ist nicht verpflichtet, Zuschüsse an Organisationen zu zahlen, die gegen anwendbare Gesetze oder Bestimmungen verstoßen, einschließlich Bestimmungen zur Geldwäsche.
      3. (c) Steuerdokumente. Steuerbezogene Dokumente müssen von für Organisationen eingereicht werden. Organisationen, die nach den oben genannten Terminen steuerbezogene Dokumente einreichen, können keine Zuschüsse erhalten. Google ist nicht verpflichtet, Zahlungen zu leisten, wenn die Steuerunterlagen nach diesen Terminen eingereicht werden.
        1. (i) Organisationen Organisationen müssen im Rahmen der Registrierung bei Open Collective steuerrechtliche Unterlagen einreichen.
      4. 6.3 Endergebnisse Google gibt die endgültigen Ergebnisse auf der Website des Programms bekannt.
      5. 7. Haftungsausschluss. DIE NUTZUNG DER WEBSITE DES PROGRAMMS UND DIE TEILNAHME AM PROGRAMM ERFOLGEN AUF EIGENES RISIKO DER TEILNEHMER. DIE WEBSITE DES PROGRAMMS WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND NACH VERFÜGBARKEIT BEREITGESTELLT. GOOGLE LEHNT ALLE ZUSICHERUNGEN UND GEWÄHRLEISTUNGEN (AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND) AB, EINSCHLIESSLICH DER GEWÄHRLEISTUNG DER GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. GOOGLE ÜBERNIMMT KEINE HAFTUNG FÜR UNVOLLSTÄNDIGE, FEHLENDE ODER VERZÖGERTE ÜBERTRAGUNG VON INFORMATIONEN ÜBER DAS INTERNET, EINSCHLIESSLICH UNTERBRECHUNGEN ODER VERZÖGERUNGEN, DIE DURCH FEHLFUNKTIONEN VON GERÄTEN ODER SOFTWARE ODER ANDERE TECHNISCHE PROBLEME VERURSACHT WERDEN.
      6. 8. Werbeartikel Google kann Teilnehmern nach eigenem Ermessen Werbeartikel zur Verfügung stellen. Google übernimmt keine Garantie für den Erhalt von Werbeartikeln durch die Teilnehmer.
      7. 9. Übersetzungen. Im Falle von Abweichungen zwischen der englischen Version dieser Programmregeln und einer Übersetzung hat die englische Version Vorrang.