Aktualisierung unserer Richtlinie zum Missbrauch des Websiterufs

Dienstag, 19. November 2024

Im Rahmen unserer Bemühungen, Spam zu bekämpfen und die Google Suche weiter zu verbessern, haben wir Anfang des Jahres eine Spam-Richtlinie zur Bekämpfung des Missbrauchs des Websiterufs eingeführt. Bei dieser Taktik werden Inhalte von Drittanbietern auf einer Hostwebsite veröffentlicht, um die bereits etablierten Ranking-Signale des Hosts zu nutzen. Ziel dieser Taktik ist es, dass die Inhalte ein besseres Ranking erhalten, als sie es sonst auf einer anderen Website erzielen könnten. Das führt zu einer schlechten Sucherfahrung für Nutzer.

Seit der Einführung der Richtlinie haben wir Situationen geprüft, in denen es unterschiedliche Grade der Beteiligung von Erstanbietern geben kann, z. B. bei der Zusammenarbeit mit White-Label-Diensten, Lizenzvereinbarungen, Vereinbarungen zur teilweisen Eigentümerschaft und anderen komplexen Geschäftsvereinbarungen. Unsere Bewertung zahlreicher Fälle hat gezeigt, dass die Beteiligung des Erstanbieters an den Inhalten nicht ausschlaggebend ist für die grundsätzliche Natur der Inhalte als Drittanbieterinhalte oder für die unfaire, ausbeuterische Natur des Versuchs, die Ranking-Signale der Website des Hosts zu nutzen.

Wir formulieren unsere Richtlinien noch einmal genauer, um diese Art von Spamverhalten noch besser zu erfassen. Wir möchten klarstellen, dass die Verwendung von Drittanbieterinhalten auf einer Website, um die Ranking-Signale der Website auszunutzen, einen Verstoß gegen diese Richtlinie darstellt – unabhängig davon, ob der Inhaber der Website daran beteiligt ist oder Einfluss auf die Inhalte hat. Die aktualisierte Richtlinie in ihrer aktuellen Fassung:

Ein Missbrauch des Websiterufs liegt vor, wenn Seiten von Drittanbietern zu dem Zweck auf einer Website veröffentlicht werden, das Suchranking durch Ausnutzen der Ranking-Signale der Hostwebsite zu missbrauchen.

Bei der Prüfung auf Richtlinienverstöße berücksichtigen wir viele verschiedene Aspekte und nehmen nicht einfach die Behauptungen einer Website zur Produktion der Inhalte als korrekt an. So versuchen wir festzustellen, ob Inhalte von Drittanbietern in missbräuchlicher Weise verwendet werden. Websiteinhaber, die eine manuelle Spammaßnahme erhalten, werden über ihr registriertes Search Console-Konto benachrichtigt und können einen Antrag auf erneute Überprüfung stellen.

Beachtet, dass nicht alle Inhalte von Drittanbietern gegen diese Richtlinie verstoßen. Auf unserer Seite zu Spamrichtlinien gehen wir ausführlich darauf ein, was Missbrauch des Websiterufs darstellt und was nicht.

Neben Problemen mit dem Missbrauch des Websiterufs haben wir auch Systeme und Methoden entwickelt, mit denen wir feststellen können, ob ein Bereich einer Website unabhängig ist oder sich stark von den Hauptinhalten der Website unterscheidet. Wenn diese Bereiche so behandelt werden, als wären sie eigenständige Websites, können sie auf einer faireren Grundlage verglichen werden. So erhalten Unterseiten nicht einfach nur aufgrund des Rufs der Hauptwebsite ein besseres Ranking. Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese Systeme zu verbessern, damit wir die nützlichsten Informationen von einer Vielzahl von Websites zur Verfügung stellen können.

Unsere Bemühungen, Unterschiede zwischen Websitebereichen zu verstehen, können zu Änderungen des Traffics führen, wenn Unterabschnitte nicht mehr von websiteweiten Signalen profitieren. Das bedeutet nicht, dass diese Unterabschnitte herabgestuft wurden oder gegen unsere Spamrichtlinien verstoßen. Es bedeutet, dass sie unabhängig voneinander gemessen werden, auch wenn sie sich auf einer Website befinden.

Diese Klarstellung unserer Richtlinie zum Missbrauch des Websiterufs trägt dazu bei, die nützlichsten Suchergebnisse anzuzeigen, manipulative Praktiken zu bekämpfen und dafür zu sorgen, dass alle Websites die gleichen Chancen haben, basierend auf der Qualität ihrer Inhalte zu ranken. Wir empfehlen Websiteinhabern, sich mit dieser aktualisierten Richtlinie vertraut zu machen und sich darauf zu konzentrieren, hochwertige Websites zu erstellen, auf denen Inhalte im Vordergrund stehen, die Nutzern helfen, und nicht das Suchmaschinen-Ranking.

FAQs

Was sind Drittanbieterinhalte?

Drittanbieterinhalte sind Inhalte, die von einem anderen Rechtssubjekt als der Hostwebsite erstellt wurden. Beispiele für eigenständige Rechtssubjekte sind Nutzer der Website, Freiberufler, White-Label-Dienste, Inhalte, die von Personen erstellt wurden, die nicht direkt für die Hostseite arbeiten, und andere Beispiele, die in der Richtlinie zum Missbrauch des Websiterufs aufgeführt sind.

Verstößt die Verwendung von Drittanbieterinhalten gegen die Richtlinie zum Missbrauch des Websiterufs?

Nein. Die bloße Präsenz von Drittanbieterinhalten stellt keinen Verstoß gegen die Richtlinie zum Missbrauch des Websiterufs dar. Ein Verstoß liegt nur dann vor, wenn die Inhalte veröffentlicht werden, um das Suchranking durch Ausnutzen der Ranking-Signale der Hostwebsite zu missbrauchen. Auf unserer Richtlinienseite findet ihr Beispiele für die Verwendung von Drittanbieterinhalten, die nicht gegen die Richtlinie verstoßen.

Verstoßen die Inhalte von Freiberuflern gegen die Richtlinie zum Missbrauch des Websiterufs?

Nein. Inhalte von Freiberuflern sind zwar Drittanbieterinhalte, aber diese Inhalte allein stellen keinen Verstoß gegen die Richtlinie zum Missbrauch des Websiterufs dar. Ein Verstoß liegt nur dann vor, wenn AUCH versucht wird, das Suchranking durch Ausnutzen der Ranking-Signale der Hostwebsite zu missbrauchen.

Verstoßen Affiliate-Inhalte gegen die Richtlinie zum Missbrauch des Websiterufs?

Nein, die Richtlinie bezieht sich nicht auf die Ausrichtung auf Affiliate-Inhalte. In der Dokumentation zu den Richtlinien wird darauf hingewiesen, dass Affiliate-Links, die entsprechend gekennzeichnet sind, nicht als Missbrauch des Websiterufs gelten.

Was bedeutet es, das Suchranking durch Ausnutzen der Ranking-Signale der Hostwebsite zu missbrauchen?

Dabei werden Drittanbieterinhalte auf einer etablierten Website platziert, um die Ranking-Signale dieser Website zu nutzen (die sie hauptsächlich durch eigene Inhalte erworben hat), anstatt die Inhalte auf einer separaten Website zu platzieren, die diese Signale nicht hat.

Wenn ich für die Inhalte noindex verwende, wird die manuelle Maßnahme dann automatisch aufgehoben?

Nein. Ihr müsst trotzdem in der Search Console auf die manuelle Maßnahme antworten und erklären, dass die Inhalte mit dem „noindex“-Tag gekennzeichnet wurden. Wir empfehlen euch, dies zu tun, anstatt die manuelle Maßnahme gegen eure Website bestehen zu lassen.

Wird das Problem mit dem Missbrauch des Websiterufs behoben, wenn ich Inhalte, für die eine manuelle Maßnahme ergriffen wurde, an einen anderen Ort verschiebe?

Möglicherweise, aber das hängt davon ab, wohin ihr sie verschiebt:

  • Inhalte in ein Unterverzeichnis oder eine Subdomain innerhalb des Domainnamens derselben Website verschieben: Dies löst das zugrunde liegende Problem nicht und kann als Versuch zur Umgehung unserer Spamrichtlinien angesehen werden. Dies kann zu weiteren Maßnahmen gegen eine Website in der Google Suche führen.
  • Inhalte auf eine andere etablierte Website verschieben: Dadurch wird das Problem mit dem Missbrauch des Websiterufs für die Website behoben, von der die Inhalte entfernt wurden, da der Ruf dieser Website nicht mehr missbraucht wird. Dies kann es jedoch zu einem Problem in Bezug auf den Missbrauch des Rufs der etablierten Website führen, zu der die Inhalte verschoben wurden, wenn diese Website einen eigenen Ruf hat und die Drittanbietereigenschaft unverändert bleibt.
  • Inhalte auf eine neue Domain umstellen: Es ist viel unwahrscheinlicher, dass dies ein Problem ist, wenn die neue Domain noch keinen etablierten Ruf hat und Sie unsere Spamrichtlinien einhalten.

Wenn ihr Inhalte verschiebt, müsst ihr auch einen Antrag auf erneute Überprüfung stellen, um die manuelle Maßnahme aufzuheben.

Kann ich, wenn ich Inhalte, die gegen die Richtlinien verstoßen, verschiebe, von der alten Website zur neuen weiterleiten?

Wenn ihr Inhalte verschiebt, für die eine manuelle Maßnahme ergriffen wurde, solltet ihr keine Weiterleitungen von URLs von der alten zur neuen Website einrichten, da dadurch wieder das Problem mit dem Missbrauch des Websiterufs auftreten kann.

Kann ich von der alten Website zur neuen Website verlinken, wenn ich Inhalte verschiebe, die gegen die Richtlinien verstoßen?

Wenn ihr von der alten Website zur neuen verlinkt, verwendet für diese Links auf der alten Website das nofollow-Attribut.


Updates

  • Update vom 6. Dezember 2024: Wir haben häufig gestellte Fragen hinzugefügt, um einige neue Fragen von Websiteinhabern zu unserer Richtlinie zum Missbrauch des Websiterufs zu beantworten.
  • Update vom 21. Januar 2025: Auf Grundlage des Feedbacks zu den FAQs haben wir die Formulierungen in der Richtlinie zum Missbrauch des Websiterufs und in der Dokumentation zu Berichten zu manuellen Maßnahmen aktualisiert, um die Informationen aus den FAQs zu berücksichtigen. Es handelt sich um redaktionelle Änderungen, die die Formulierung der Richtlinie klarer machen sollen. Die Richtlinie selbst bleibt im Wesentlichen unverändert.