Wiederholter Verstoß gegen die Richtlinien für Webmaster

Freitag, 18. September 2015

Um die Qualität unserer Suchergebnisse zu sichern, gehen wir mittels automatischen und manuellen Maßnahmen gegen Websites vor, die gegen unsere Richtlinien für Webmaster verstoßen. Wenn bei eurer Website eine manuelle Maßnahme vorliegt, könnt ihr auf der Seite [manuelle Maßnahmen] in der Search Console prüfen, welcher Teil eurer Website davon betroffen ist und aus welchem Grund. Nach der Fehlerbehebung könnt ihr einen Antrag auf erneute Überprüfung an Google senden. Bei zahlreichen Webmastern wird durch diesen Prozess die manuelle Maßnahme aufgehoben.

Einige Seiten verstoßen jedoch erneut gegen die Richtlinien für Webmaster, nachdem sie den Prozess zur erneuten Überprüfung erfolgreich durchlaufen haben. So kann beispielsweise ein Webmaster, der aufgrund eines unnatürlichen Links auf eine andere Website eine Benachrichtigung über eine manuelle Maßnahme erhalten hat, ein "nofollow"-Attribut für den Link einrichten und einen Antrag auf erneute Überprüfung einreichen. Nachdem der Antrag erfolgreich war, entfernt er dann das "nofollow"-Attribut für den Link wieder. Solche wiederholten Verstöße führen dazu, dass eine erneute erfolgreiche Prüfung schwieriger wird. Erfolgt ein wiederholter Verstoß mit eindeutiger Spam-Absicht, werden möglicherweise weitere Maßnahmen auf der Website ergriffen.

Wir empfehlen deshalb, dass Webmaster Verstöße gegen die Richtlinien für Webmaster vermeiden - insbesondere mehrmalige. Wir als Search Quality Team werden unsere Nutzer weiterhin schützen, indem wir Spam aus den Suchergebnissen entfernen.

Gepostet vom Google Search Quality Team